Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/15: Änderung des Nachrichtendienstgesetzes · 37 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 35Fedlex · Ergebnisbericht

4.114 Artikel 83d Das Institut für Strafrecht und Kriminologie und die Oppositionsgruppe rufen in

Erinnerung, dass der NDB keine Strafverfolgungsbehörde ist und dass gemäss Artikel 83c NDG verhängte Bussen einen direkten Zugang zu einem Gericht erfordern.

4.115 Artikel 83e

Die Oppositionsgruppe weist darauf hin, dass, falls die Strafbestimmungen bezüglich Organisations- und Tätigkeitsverbot beibehalten werden, Artikel 83e NDG dahingehend präzisiert werden müsste, dass die Mitteilungspflicht nur Verfügungen zu diesen beiden Straftaten betrifft.

4.116 Artikel 85 Absatz 1

Die Kantone AG, BE, GR, SZ, TG und UR sowie die KKPKS finden, dass Artikel 85 Absatz 1 NDG mit Artikel 24 NDG zu ergänzen sei, da es vorkomme, dass auch KND Anhaltungen zwecks Identitätsfeststellung und Befragung einer Person vornehmen.

5 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120)

Der Kanton NE stellt sich die Frage, ob Abschnitt 5b des Entwurfs (Massnahmen gegen Gewalttätigkeiten an Demonstrationen und Kundgebungen) nicht eher Abschnitt 5c sein sollte.

5.1 Artikel 2

Zu diesem Artikel gab es keine spezifischen Bemerkungen.

5.2 Artikel 24h

Der Kanton ZH ist der Ansicht, dass die kantonale oder kommunale Behörde, die ein Reiseverbot ersucht hat, ebenfalls eine Mitteilung über die angeordnete Ausreisebeschränkung erhalten soll.

Gemäss den Kantonen GR, SO und TI sowie Privatim sollte präzisiert werden, dass diese Bestimmung nur auf Personen anwendbar ist, die sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an Gewalttätigkeiten beteiligen werden.

Die SAJV vertritt die Ansicht, dass Artikel 24h BWIS gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstösst und dass es nicht gerechtfertigt ist, präventiv und ohne Nachweis einer tatsächlich begangenen Straftat ein Ausreiseverbot anzuordnen.

Die Oppositionsgruppe, die SP und die GLP vertreten die Einschätzung, dass glaubwürdige Aussagen der Polizei ein Ausreiseverbot nicht rechtfertigen und dass höhere Anforderungen gestellt werden müssen. Sie präzisieren, dass das Ausreiseverbot nicht in den Bereich des NDB fällt und somit nicht in die vorliegende Gesetzesvorlage gehört.

5.3 Artikel 24i

Zu diesem Artikel gab es keine spezifischen Bemerkungen.

5.4 Artikel 24j

Zu diesem Artikel gab es keine spezifischen Bemerkungen.

5.5 Artikel 24k

Seite 35 von 37