Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 24 Seiten
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den Einsatz der Vertrauensinfrastruktur erheblich vereinfacht werden. Die Nutzung der E-Government-Dienstleistungen von Städten und Gemeinden wird durch die einfache und sichere Identifizierung gefördert.
Ausserdem werden die Kantone, Gemeinden und Städte bestimmte Aufgaben dank der Vertrauensinfrastruktur effizienter erfüllen können. Sie können zum Beispiel digitale Fischereipatente, Parkkarten und Wohnsitzbescheinigungen ausstellen. Die Ausstellerinnen werden sich weder um die Softwareapplikation für die Nutzerinnen und Nutzer (elektronische Brieftasche) noch um die Sicherheitsmassnahmen kümmern müssen, sondern ausschliesslich um ihre eigenen Prozesse und Verwaltungssysteme. In diesem Sinn wird die Vertrauensinfrastruktur Fortschritte bei der Digitalisierung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand auf allen Stufen ermöglichen.
Der Finanzbedarf für allfällige Anpassungen der E-Government-Systeme, die von Kantonen, Städten und Gemeinden angeboten werden, ist schwer abzuschätzen. Die Kosten sollten durch die Einsparungen, welche die Gemeinden, Städte und Kantone mittelfristig dank der Einführung digitaler Prozesse erzielen werden, abgedeckt werden. Ausserdem werden die Kantone durch den Einsatz der Vertrauensinfrastruktur des Bundes Kosten vermeiden können, z. B. müssen sie nicht in ihre eigene Infrastruktur investieren und können sie für die Einführung eines digitalen Führerausweises verwenden. Gemäss dem Gesetz werden sie und die anderen Gebietskörperschaften – wie auch die Privaten – Gebühren für die Eintragung im Basisregister und die Bestätigung der Zugehörigkeit bezahlen. Sie werden so zur Finanzierung des Betriebs der Vertrauensinfrastruktur der E-ID beitragen. Die damit verbundenen Kosten sind jedoch deutlich tiefer als die Kosten einer eigenen Infrastruktur.
Der digitale Wandel ist auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bereits im Gange. Trotz dieses Trends zur Digitalisierung der Gesellschaft sind gewisse Bevölkerungsgruppen nicht bereit, sich diesem Wandel zu stellen. Es ist ihnen lieber, eine Behörde in der physischen Welt aufzusuchen, weil sie Unterstützung benötigen. Die Kantone haben bereits verschiedene Angebote und Dienstleistungen für Personen eingerichtet, die Unterstützung oder allgemeine Informationen suchen. Diese bestehenden Anlaufstellen können und sollen auch für die Unterstützung in Zusammenhang mit der E-ID eingesetzt werden.
Es wird Sache der Kantone sein zu bestimmen, wie sie diese Unterstützungsstellen bezeichnen und organisieren. Da diese aber als allgemeine Unterstützung und nicht nur für die E-ID notwendig sind, dürfen die Auswirkungen als gering bezeichnet werden.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Der Bundesrat will den erforderlichen Beitrag zur Digitalisierung der schweizerischen Gesellschaft leisten. Zu diesem Zweck hat er zahlreiche Massnahmen ergriffen, mit denen hauptsächlich der gesetzliche Rahmen angepasst werden soll und die nötigen Infrastrukturen geschaffen werden sollen.
Die Einführung der elektronischen Identifizierung und der Vertrauensinfrastruktur ist ein wichtiger Eckstein in einem umfassenderen Ökosystem elektronischer Nachweise, das Vertrauen und Sicherheit im elektronischen Geschäftsverkehr herstellen kann. Dadurch können anspruchsvolle Geschäfte mit dem Staat wie auch unter Privaten elektronisch und damit effizienter abgewickelt werden.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet voran. Immer mehr Geschäfte können online abgewickelt werden. Es ist immer weniger nötig, persönlich vorzusprechen. Es wird vermehrt erwartet, dass verschiedene Aufgaben elektronisch, vorzugsweise auf einem Smartphone, erledigt werden können. An Kommunikationsmitteln dafür mangelt es zwar nicht. Es ist aber noch nicht möglich, elektronische Nachweise zu schaffen, zu verwalten und vorzuweisen, die einsatzfähig genug sind und von den meisten Anbieterinnen anerkannt werden. Mit der Vertrauensinfrastruktur des Bundes soll diese Lücke geschlossen werden. Sie schafft ein Ökosystem, das es ermöglicht, auf gesicherte Weise verschiedene elektronische Nachweise auszustellen, einzusetzen und vorzuweisen. Es handelt sich um eine Reihe von Normen und Standards, Prozessen, Konzepten und Infrastrukturelementen, die das Vertrauen in die digitalen Prozesse herstellen, deren Konformität gewährleisten und von einem breiten Publikum akzeptiert und verwendet werden. Der elektronische Geschäftsverkehr im öffentlichen und im privaten Sektor kann, unter Beachtung der Anforderungen des nDSG, effizienter und sicherer abgewickelt werden. Durch eine solche Infrastruktur können die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren und das Vertrauen in den elektronischen Geschäftsverkehr erhöht werden.
Einer der wesentlichen Vorteile der E-ID ist die Möglichkeit, die eigenen Daten einem Gegenüber im Internet zu zeigen. Die Inhaberinnen und Inhaber erhalten so nicht nur eine erhöhte Kontrolle über ihre Daten, sondern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs auch mehr Verantwortung, namentlich hinsichtlich der Sorgfaltspflicht. Der Umfang der Verantwortung und deren Auswirkungen werden in einer Verordnung genauer definiert werden. Ausserdem erfordert der Besitz einer E-ID gewisse Kenntnisse über die Funktionsweise des eigenen Systems. Die öffentliche Debatte über den Vorentwurf wird bereits in gewissem Masse zur Förderung der digitalen Kompetenz der Schweizer Bevölkerung in diesem Bereich beitragen.