Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 24 Seiten
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Kompetenz, auf Verordnungsstufe ergänzende Bestimmungen zu erlassen, damit die Vertrauensinfrastruktur an die technische Entwicklung angepasst werden kann und die in diesem Gesetz definierten Ziele weiterhin erreicht werden können.
Abs. 2
Aus verschiedenen Gründen kann für die ergänzenden Bestimmungen die Schaffung einer formellen gesetzlichen
Grundlage erforderlich sein. Nach Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a nDSG reicht es beispielsweise nicht, die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten in einer Verordnung zu regeln; hierfür ist eine Grundlage in einem Gesetz im formellen Sinn erforderlich. In diesem Fall tritt die Verordnung des Bundesrates in folgenden Fällen ausser Kraft: wenn der Bundesrat zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten der Bundesversammlung keinen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage unterbreitet hat; mit der Ablehnung des Entwurfs des Bundesrates durch die Bundesversammlung; mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage.
6. Abschnitt Gebühren
Art. 26
Abs. 1
Bei den Ausstellerinnen und Verifikatorinnen werden für die Eintragung der Daten (Identifikator, kryptografisches Material und Widerruf der elektronischen Nachweise) im Basisregister und im System zur Bestätigung von Identifikatoren Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren, die im Gesetz nicht vorgesehen ist, wird auf Verordnungsstufe festgelegt. Dabei wird sich der Gesetzgeber an praxisüblichen Beträgen orientieren.32
Abs. 2
Wenn der Bundesrat beschliesst, ein System für Sicherungskopien nach Artikel 21 bereitzustellen, kann er in einer Verordnung Gebühren für dessen Nutzung vorsehen.
Abs. 3
Ebenfalls in einer Verordnung regeln wird der Bundesrat die Erhebung der Gebühren nach Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG)33.
Abs. 4
Für übrigen Dienstleistungen gemäss diesem Gesetz erhebt der Bund keine Gebühren. So werden für die Ausstellung der E-ID sowie für deren Nutzung und Überprüfung keine Gebühren erhoben. Auch die Verwendung der elektronischen Brieftasche des Bundes, das Aufrufen des Basisregisters und die Verwendung des Mechanismus zur Bestätigung des Identifikators sind gebührenfrei.
Durch den teilweisen Verzicht auf eine Gebührenerhebung soll die Nutzung und Verbreitung der E-ID gefördert werden. Der Bund hat ein grosses Eigeninteresse an einem möglichst verbreiteten Einsatz der E-ID, um den Austausch mit Behörden und Privaten zu vereinfachen.
7. Abschnitt Internationale Abkommen
Art. 27
In Anbetracht der hohen geschäftlichen und gesellschaftlichen Verflechtung mit den meisten EU-Mitgliedsländern hat die Schweiz ein Interesse daran, die Möglichkeit zu schaffen, früher oder später in das europäische System für die Interoperabilität von elektronischen Identitäten eingebunden zu sein. Dafür braucht es ein bilaterales oder internationales Abkommen. Dieser Artikel ermächtigt den Bundesrat, internationale Abkommen abzuschliessen, um die Verwendung und Anerkennung der E-ID auf internationaler Ebene zu erleichtern. Zudem kann er die erforderlichen Ausführungsvorschriften erlassen. Mit einem solchen Abkommen kann künftig die gegenseitige Anerkennung des schweizerischen Identifizierungssystems und derjenigen, die gemäss der eIDAS-Verordnung notifiziert oder von bestimmten EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten eingeführt worden sind, sichergestellt werden.
8. Abschnitt Schlussbestimmungen
Art. 28 Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen dieses Gesetzes regeln die Umsetzung der technischen und organisatorischen Aspekte im Zusammenhang mit der Kommunikation der elektronischen Nachweise sowie die Funktionsweise der Bestandteile der Vertrauensinfrastruktur. Dabei soll insbesondere Folgendes geregelt werden: das Format der elektronischen Nachweise; die Standards und Protokolle für die Kommunikationsvorgänge beim Ausstellen und Vorweisen elektronischer Nachweise;
32Siehe zum Beispiel die Angaben welche von der Sovrin Foundation geliefert werden: https://sovrin.org/issue-credentials/.