Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 24 Seiten
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6. Bundesgesetz vom 18. März 201639 über die elektronische Signatur
Art. 9 Abs. 4bis
Im Ausgabeprozess für eine elektronische Signatureinheit ist die persönliche Vorsprache vorgeschrieben. Diese entfällt, wenn der Identitätsnachweis durch einen elektronischen Identitätsnachweis nach diesem Gesetz erbracht werden kann. Der Bundesrat kann auf in einer Verordnung vorsehen, dass die betreffende Person nicht persönlich erscheinen muss, wenn der Identitätsnachweis auf anderem Weg mit der erforderlichen Verlässlichkeit erbracht wird.
7. Bundesgesetz vom …40 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
Dieser Vorentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für den staatlichen elektronischen Identitätsnachweis. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis kann sich die Inhaberin oder der Inhaber identifizieren, aber nicht authentifizieren, um auf einen Online-Dienst oder eine Anwendung zuzugreifen. Aus diesem Grund wird mit diesem Vorentwurf das zukünftige EMBAG geändert und ein Authentifizierungssystem als «IKT-Mittel» im Sinne von Artikel 11 Absätze 1–3 EMBAG eingeführt. Dieses Authentifizierungssystem basiert auf der E-ID und kann Zugang zu einem Dienst oder einer Anwendung gewähren.
Dieses System zur Authentifizierung natürlicher Personen steht als IKT-Mittel auch den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung. Zudem kann es genutzt werden von Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit sie für den Vollzug von Bundesrecht zuständig sind.
Das EMBAG befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung und wurde noch nicht vom Parlament verabschiedet. Deshalb wird die vorliegende Änderung nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen neu zu beurteilen sein.
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
In der Anfangsphase wird das E-ID-Projekt Kosten für die Gesetzgebungsarbeiten und andere Bereiche generieren, namentlich für die Kommunikation und die Begleitung damit verbundener Projekte. Wenn dem Finanzierungsantrag des EJPD stattgegeben wird, können diese Kosten mit den Geldern zur Verwirklichung der Ambition 3 «Behördenübergreifende digitale Identifikation etablieren» der Agenda der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) gedeckt werden. Für 2022 wurden die beantragten Mittel (CHF 750’000) durch die Gremien der Organisation DVS genehmigt. Zusätzlich wurden für 2023 1 000 000 Franken in der Finanzplanung der Organisation DVS eingestellt.
Eine erste Schätzung der Projekt- und Betriebskosten wurde gestützt auf die Erfahrungen bei der Ausstellung des Covid-Zertifikats getroffen. Dank den geplanten Pilotversuchen werden die Kosten bei der Ausarbeitung der Botschaft noch genauer bestimmt werden können.
Gemäss dieser Schätzung werden sich die Projektkosten zwischen 25 und 30 Millionen Franken bewegen. Sie umfassen die Entwicklung und die Inbetriebnahme der Vertrauensinfrastruktur. Darin inbegriffen sind die Entwicklung des Informationssystems sowie die Anpassung der Infrastruktur des Identitätsdienstes von fedpol. Von der Lancierung bis zur Inbetriebnahme (go live) der Vertrauensinfrastruktur wird das Projekt zwischen 24 und 36 Monaten dauern.
Die Betriebskosten des Projekts werden sich zwischen 10 und 15 Millionen Franken bewegen. Darüber hinaus muss der Umfang des technischen Supports geschätzt werden, welcher sowohl für die Vertrauensinfrastruktur als auch für die Herausgabe der E-ID gewährleistet werden muss. Die Form und die Dimensionen des Supports können erst nach den Erfahrungen in den Pilotprojekten und nach einer Auswertung potenzieller Synergien zwischen den Ämtern für bestehende und künftige Systeme bestimmt werden.
Zur Finanzierung der Investitionen werden bei der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) finanzielle Beiträge beantragt, denn die behördenübergreifende digitale Identifikation ist eines der Ziele der DVS. Der Betrieb und die Weiterentwicklung müssen so weit wie möglich durch Gebühren finanziert werden.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
Kantone und Gemeinden werden verpflichtet die staatliche E-ID zu akzeptieren, wenn sie eine elektronische Identifikation durchführen. Dies ist angezeigt, weil die E-ID als staatliches elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität in der virtuellen Welt ausgestaltet wird und damit vergleichbar ist mit Identitätskarte oder Pass in der physischen Welt, die auch bei jeder Identifizierung von allen Behörden akzeptiert werden.
Auf Kantons- und Gemeindeebene sind verschiedene E-Government-Lösungen im Einsatz. Die Prozesse bei der Identifizierung und Authentifizierung, um Zugang zu diesen Systemen zu erhalten, könnten durch die Einführung der E-ID und
39 SR 943.03
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