Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/66: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen) · 28 Seiten
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5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Analog zu den öffentlichen ALK hat die Gesetzesvorlage für diejenigen Träger von privaten ALK, welche bereits jetzt das Entschädigungssystem der effektiven Verwaltungskosten gewählt haben, keine administrative Auswirkung. Finanzielle Auswirkungen hat die Vorlage für private Träger nur dann, wenn die Verwaltungskosten ihrer ALK über der Malusgrenze liegen. Das Risiko einer durch die Trägerorganisation zu begleichenden Maluszahlung wird durch die Vorlage jedoch nicht per se erhöht.
Demgegenüber ergeben sich für die einzige bislang pauschalabrechnende private ALK durch die Umstellung des Entschädigungssystems zusätzliche einmalige sowie jährlich wiederkehrende administrative Aufwände. Die voraussichtlich moderaten finanziellen Folgen dieser Aufwände werden jedoch durch die Verwaltungskostenentschädigung gedeckt und gehen daher zu Lasten des Ausgleichsfonds der ALV (sofern die Malusgrenze nicht überschritten wird). Durch den Wegfall der Pauschalentschädigung fällt der mögliche finanzielle Erfolg bei unterdurchschnittlichen Verwaltungskosten tiefer aus, da die Bonuszahlungen bei gleichen Effizienzwerten geringer sind als die möglichen Überschüsse aus der Pauschale. Auf der anderen Seite muss der Träger bei überdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten das Defizit nicht mehr selbst tragen, da es bis zur Malusgrenze vollständig und darüber hinaus teilweise vom Ausgleichsfonds der ALV übernommen wird.
Allfällige Mehraufwände und Investitionen, welche durch die Aufhebung der Beschränkung des Tätigkeitsbereichs der ALK bei Wahl der Variante 1 entstehen könnten, fielen nicht als Kosten bei den privaten ALK an, da sie mit der Verwaltungskostenentschädigung durch den Ausgleichsfonds der ALV übernommen würden, sofern sie unterhalb der Malusgrenze liegen.
Gesamtwirtschaftlich negative Effekte sind aufgrund eines allfälligen Effizienzverlusts durch die Abschaffung des Pauschalsystems oder allfälliger Mehraufwände infolge einer Überschreitung der Malusgrenze durch öffentliche oder private ALK nicht zu erwarten. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass gesamtwirtschaftlich mit einem langfristig positiven Effekt der Vorlage zu rechnen ist. So profitieren künftig Arbeinehmende und Unternehmen von den zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Berufspraktika. Unabhängig von der Höhe der Arbeitslosigkeit ist es gerade bei jungen Erwachsenen entscheidend, rasch zu handeln, um negative längerfristige Konsequenzen auf ihre Erwerbstätigkeit zu vermeiden. Durch den Zugang zu einem Berufspraktikum während der Arbeitslosigkeit kann die berufliche Laufbahn entscheidend beeinflusst werden. Die kurzfristigen Mehrausgaben, die durch den Einsatz des Praktikums entstehen, können sich somit längerfristig, durch eine Zunahme erwerbsfähiger und -tätiger Personen, positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirken.
5.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Für junge Erwachsene, vor allem für Stellensuchende mit besonderem Unterstützungsbedarf, kann ein Berufspraktikum nicht nur Ausgangspunkt für die berufliche Integration sein, sondern letztlich auch eine positive Auswirkung sowohl auf das soziale Umfeld als auch auf deren langfristigen sozioökonomischen Perspektiven haben.
5.6 Auswirkungen auf die Umwelt
Die gesetzlichen Anpassungen haben keine Auswirkungen auf die Umwelt.
5.7 Andere Auswirkungen
Es sind keine anderen Auswirkungen zu erwarten.