Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 25 Seiten

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Movetiagesetz – Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Verankerung als Anerkennung ihrer wichtigen Rolle bei der Förderung der individuellen Kompetenzen und der Verbesserung der Bildungsinstitutionen und der Qualität des Schweizer Bildungssystems. Der Wechsel zu einer neuen Governance stärke die nationale Agentur hinsichtlich ihrer Weiterentwicklung und Legitimierung national und international und habe somit einen positiven Effekt auf ihr Netzwerk, ihre Partner sowie die Entwicklung von Austausch, Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Zudem unterstütze die neue Governance die Erreichung der Ziele der Strategie A&M.

Die HES-SO erachtet, dass Movetia seit ihrer Gründung die ihr übertragenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllt und ihre Funktion als Koordinationsorgan voll wahrgenommen hat. In dieser Funktion habe sie ihre Funktion als «Schweizer Lösung» erfüllt, indem sie die Kompatibilität der Kooperationsinstrumente mit dem Erasmus+-Programm bewahrt habe. Auch für den SWR spielt die nationale Agentur eine Schlüsselrolle für die Bildungsmobilität im In- und Ausland, insbesondere für das Schweizer Ersatzprogramm zu Erasmus+.

Der SWR kann nachvollziehen, dass die bisherige Organisationsform der nationalen Agentur als privatrechtliche Stiftung zu Rollenkonflikten führen kann. Die SDK / TR-BS und swissfaculty begrüssen die Anwendung der Corporate Governance Grundsätze bzw. die Umwandlung eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Auch FH Schweiz, die KSGR und swissuniversities erachten, dass die Umwandlung die Einhaltung dieser Grundsätze gewährleistet. Die HES-SO teilt die Einschätzung der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dass die Kumulierung von Funktionen zwischen dem Stiftungsrat der SFAM und der Leitung der entsprechenden Bundesämter nicht zulässig ist, und ist der Ansicht,

dass die Umwandlung eine öffentlich-rechtliche Anstalt eine bessere Lesbarkeit der Statuten, der Governance und der Verantwortlichkeiten ermöglichen und gleichzeitig die Repräsentation der Interessen der Bundesämter und der Kantone gewährleisten sollte. Movetia erachtet, dass der Gesetzesentwurf die Corporate-Governance Grundsätze des Bundes befolgt und eng mit den Kantonen abgestimmt ist.

Der SVEB vertritt die Haltung, dass mit dem Gesetz auf Basis dieser Grundsätze die Rollen und die Verantwortlichkeiten der nationalen Agentur geklärt werden. Auch die KSGR, Movetia und swissuniversities erachten, dass das Gesetz die Rollen und Verantwortlichkeiten auf verschiedenen Ebenen der Organisation klärt und der nationalen Agentur mehr Autonomie und Handlungsspielraum auf operativer Ebene gibt. Die KSGR erhofft sich dadurch auch eine Verbesserung der Wirksamkeit der Förderprogramme und verspricht sich eine grössere Flexibilität, welche sich positiv auf die Steigerung des Austausches und der Mobilität in der Schweiz auswirken wird. Auch die SDK / TR-BS versprechen sich von der Neuorganisation wesentlich mehr Agilität.

3.4.3 Mitwirkung der Akteure

swissuniversities erachtet, dass die Ziele der nationalen Agentur klar definiert und komplementär zu der Rolle der Hochschulen sind. Für die KSGR und die SDK / TR-BS ist mit den organisatorischen Anpassungen der Einbezug der Bildungsanbieter auf operativer Ebene weiterhin möglich. Die HES-SO gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die erfolgreiche Umsetzung des Mandats der nationalen Agentur vom Zugang zum gesamten schweizerischen Bildungssystem abhängt. Die Aufrechterhaltung der Verbindungen zu den Kantonen sei in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung, insbesondere im Verwaltungsrat der künftigen Struktur. Auch der LCH / SER betont die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen institutionellen Akteuren als von entscheidender Bedeutung zur Erreichung der Ziele. Der LCH / SER, die HES-SO, die KSGR und swissuniversities begrüssen in diesem Sinne, dass die Mitwirkung und Einbindung der Kantone in die nationale Agentur gewährleistet ist.

swissfaculty betont die Wichtigkeit, dass die dezentralen Strukturen nicht ein zu grosses Eigenleben entwickeln, und weist auf die Wichtigkeit der Zusammensetzung des Verwaltungsrats hin. swissfaculty bemängelt, dass der Gesetzesentwurf keine Auskunft über dessen Zusammensetzung gibt - ausser, dass drei Mitglieder von der EDK vorgeschlagen werden