Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 25 Seiten

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Movetiagesetz – Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

eigenen Bereichs innerhalb der Agentur erhalten sollte. Sie schlagen deshalb folgende Änderung von Artikel 8, Absatz 1 vor:

Deutsch

«1 Die Geschäftsleitung ist das operative Organ. Sie steht unter der Leitung einer Direktorin oder eines Direktors. In der Geschäftsleitung von Movetia müssen die Bereiche Hochschulbildung, Berufsbildung, Schulbildung und ausserschulische Jugendarbeit durch jeweils mindestens ein Mitglied vertreten sind [sic]».

Französisch

« 1 La direction est l’organe exécutif. Elle est placée sous la conduite d’un directeur ou d’une directrice. Les domaines de l'enseignement supérieur, de la formation professionnelle, de la formation scolaire et des activités de jeunesse extrascolaires doivent être représentés chacun par au moins un ou une membre au sein de la direction de Movetia. »

Die EKKJ teilt diese Einschätzung grundsätzlich und hält fest, dass die Zusammensetzung der Geschäftsleitung in der Verordnung zum Movetiagesetz oder in Richtlinien bestimmt werden sollte. Sie schlägt eine entsprechende Änderung wie folgt vor:

«1 Die Geschäftsleitung ist das operative Organ. Sie steht unter der Leitung einer Direktorin oder eines Direktors. Eine ausgeglichene Vertretung der verschiedenen Bildungsbereiche ist anzustreben.»

4.9 Artikel 12 Finanzierung

Mit Verweis auf die Begründung zu Artikel 3 Absatz 5 beantragt der Kanton BE, Artikel 12 Absatz 2 zu streichen.

4.10 Artikel 13 Abgeltungen des Bundes

Movetia erachtet, dass der jährliche Finanzierungsmechanismus zu kompliziert ist und zu Schwierigkeiten bei der Verwaltung der Budgets führt, da unterstützte Projekte sich über mehrere Jahre erstrecken. Eine Flexibilisierung über die Reserven (Art. 17) würde den nötigen Spielraum für eine gute Budgetausschöpfung schaffen, sofern die Reserven auf zehn Prozent des operativen Ertrags angehoben würden.

4.11 Artikel 14 Drittmittel

Der Kanton AG beantragt, dass unter Artikel 14 Absatz 1 aufgenommen wird, dass Drittmittel nur entgegengenommen werden können, wenn jegliche Einflussnahme auf Strategien, Programmgestaltung oder konkrete Tätigkeiten ausgeschlossen werden kann.

4.12 Artikel 17 Reserven

Travail.Suisse, die KSGR, Movetia, die SDK / TR-BS sowie der SWR schlagen vor, die in Absatz 2 festgelegte Höhe der Reserven von sieben auf zehn Prozent des operativen Ertrags gemäss Jahresrechnung zu erhöhen.

Travail.Suisse verweist dabei auf die Höhe der Reserven von vergleichbaren Anstalten. Die KSGR gibt zu bedenken, dass die von der nationalen Agentur finanzierten Projekte oftmals über mehrere Kalenderjahre dauern und zusätzlich die verschiedenen schulischen Kalender zu berücksichtigen sind. Dies erfordere eine angemessene Flexibilität und entsprechend eine