Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 25 Seiten
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Movetiagesetz – Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
«Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungsbereich»
Movetia weist zudem darauf hin, dass die Erwähnung der Weiterbildung oder der Bildung, sei es formell, informell oder nicht-formell, fehlt. Darüber hinaus solle mit einem Verweis systematisch auf die Kooperation zu Weiterbildungszwecken im Sinn der internationalen gesetzlichen Grundlagen Bezug genommen werden. Der SAV regt analog an, mit einem Verweis systematisch auf die Kooperation zu Weiterbildung- und Berufsbildungszwecken (Bildungszusammenarbeit) im Sinne der internationalen gesetzlichen Grundlagen (BIZMB/VIZMB) Bezug zu nehmen.
4.2 Artikel 1 Schweizerische Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität
Unabhängigkeit der nationalen Agentur
Der SAV, die KSGR, Movetia, die SDK / TR-BS, der SVEB und der SWR regen an, in diesem Artikel explizit festzuhalten, dass die nationale Agentur in ihren Förderentscheiden unabhängig ist. Für den SAV hat sich die gegenwärtige Praxis, gemäss der die Kompetenz den jeweiligen Bundesämtern obliegt, sowohl für die Agentur als auch für die Projektträger als kompliziert und ineffizient herausgestellt. Der SWR weist darauf hin, dass die Unabhängigkeit nicht zuletzt für den Fall einer schweizerischen Assoziierung an Erasmus+ von Bedeutung sei.
Movetia und SDK / TR-BS schlagen folgenden neuen Absatz nach dem bisherigen Absatz 4 vor:
«5 (neu) Sie ist beim Fällen ihrer Entscheidungen in Bezug auf die Förderung unabhängig.»
Der SVEB schlägt einen neuen Absatz 5 wie folgt vor:
«5 (neu) Movetia erfüllt ihre Aufgaben autonom.»
Andere Aspekte
Der Kanton TG erachtet, dass der gegenwärtige Absatz 4 suggeriert, dass die Anstalt selbsttragend sein, was gemäss Artikel 12 des Entwurfs jedoch nicht der Fall sei (Finanzierung durch Bund und Kantone).
Gemäss dem SAV soll die Pflicht noch stärker betont werden, dass die nationale Agentur sich an den betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu orientieren hat. Er schlägt deshalb folgende explizite Ergänzung bei Absatz 4 vor:
«4[…] Die Movetia sorgt insbesondere für einen wirtschaftlichen, ergebnis- und leistungsorientierten Einsatz der Mittel.»
Der SVEB schlägt vor, beim Absatz 6 mit folgendem Zusatz zu klären, dass das Tätigkeitsfeld der nationalen Agentur der Bereich der Bildung betrifft:
«6 Die Movetia wird im Handelsregister unter der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität im Bildungsbereich (Movetia)» eingetragen.»