Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 25 Seiten
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Movetiagesetz – Ergebnisbericht zur Vernehmlassung
Absatz 1
Der Kanton FR weist darauf hin, dass die Begleitmassnahmen gemäss Absatz 1 Buchstabe c sich auch auf die nationale Ebene beziehen müssen. Mit der Bezugnahme auf das BIZMB würden Austauschaktivitäten auf nationaler Ebene benachteiligt. Auch Movetia regt an, diesen Passus umzuformulieren, damit die Begleitmassnahmen auch den nationalen Tätigkeitsbereich abdecken. Die Begleitmassnahmen liessen sich oft nicht klar nur dem nationalen oder internationalen Aktivitätsbereich zuordnen. Buchstabe c solle deshalb für beide geografischen Tätigkeitsgebiete generisch sein.
Der VSS erachtet es als wichtig, dass die nationale Agentur die essentielle Herausforderung der Nicht-Assoziierung an die europäischen Programme bearbeitet. Er schlägt deshalb folgende Ergänzung von Absatz 1 vor:
« f. (nouveau) Elle met en œuvre une association de la Suisse aux programmes d'éducation de l'UE. »
Movetia schlägt vor, die Aufgabe der nationalen Agentur als nationales Kompetenzzentrum explizit zu formulieren, da sie ein grundlegendes und strategisches Element für die Entwicklung und Legitimierung von Movetia sei. Movetia schlägt entsprechend folgende Ergänzung von Absatz 1 vor:
«f. (neu) Sie bildet und entwickelt einen [sic] Kompetenzzentrum im Bereich Austausch und Mobilität.»
Absatz 5
Der Kanton LU hält es für richtig, dass explizit verankert wird, dass Movetia auch die Kantone bei deren eigenen Austausch- und Mobilitätsaktivitäten unterstützen kann.
Die SDK / TR-BS hinterfragen insbesondere im internationalen Kontext diese Bestimmung zur Delegation von kantonalen Aufgaben vor dem Hintergrund der föderalen Struktur der Berufsbildung in der Schweiz. Diese könne im vorliegenden Fall zu sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen führen. Die Frage stelle sich, wie oder wer eine gewisse Abstimmung oder Harmonisierung solcher Aufgaben, die von den Kantonen an Movetia delegiert werden, im Bereich Berufsbildung übernehmen könne. Sie beantragen aus diesem Grund einen Einsitz der TR-BS oder der SDK im Movetia-Verwaltungsrat. Die KSGR teilt diese Bedenken spezifisch auch mit Blick auf den gymnasialen Bildungsbereich. Sie bietet ebenfalls an, mittels Einsitznahme im Movetia-Verwaltungsrat eine derartige Koordinationsfunktion zu übernehmen.
Der Kanton AG beantragt, Absatz 5 so zu ergänzen, dass einzelne Kantone anstelle «die Kantone», was auch die EDK als Ganzes miteinschliesse, der Movetia Aufträge erteilen können.
Der Kanton GE erachtet, dass die Bestimmung zur Abgeltung von Movetia durch die Kantone eine Verschiebung der Lasten vom Bund auf die Kantone bedeutet. Der Kanton ist dagegen und schlägt deshalb folgende Änderung vor:
« 5 Les cantons peuvent lui attribuer des mandats ou lui confier des tâches en lien avec l'organisation et la réalisation d'activités d'échanges et de mobilité à tous les niveaux de formation. Ils (Les cantons) peuvent également attribuer d'autres tâches hors celles définies à l'art. 3 al. 1, dans le cadre des buts fixés à l'art. 2. Dans ce cas, ils versent à cet effet des contributions qui couvent ses coûts. »
Der Kanton BE beantragt, den letzten Satz von Absatz 5 zu streichen. Movetia solle zusätzliche Dienstleistungen wie bisher kostenlos anbieten. Einerseits fehle auf kantonaler Ebene eine Rechtsgrundlage für den Einkauf solcher Leistungen bei der nationalen Agentur, andererseits käme es zu einer Einschränkung der Chancengleichheit: Es müsse vermieden werden, das zusätzliche Dienstleistungen von den jeweiligen Kantonsbudgets abhängig seien.