Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 25 Seiten

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Movetiagesetz – Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

1 Ausgangslage

Das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung (Movetiagesetz) wurde durch den Bundesrat am 16. Dezember 2022 eröffnet und dauerte bis zum 16. April 2023.

Zur Vernehmlassung eingeladen wurden:

▪ alle 26 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen;

▪ alle 11 in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien;

▪ 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete;

▪ 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft;

▪ 26 weitere interessierte Organisationen.

Die Eröffnung der Vernehmlassung wurde im Bundesblatt vom 23. Dezember 2022 öffentlich bekannt gegeben.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Eine Stellungnahme fristgerecht eingereicht haben:

26 Kantone

3 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

5 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

29 weitere interessierte Organisationen, darunter 26 Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinne und -direktoren (EDK).

2.1 Kantone

Eine Stellungnahme eingereicht haben folgende Kantone:

Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura

2.2 Politische Parteien

Eine Stellungnahme eingereicht haben folgende in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien:

Die Mitte, FDP. Die Liberalen, GRÜNE Schweiz

2.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Es hat keiner der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete eine Stellungnahme eingereicht. Der Schweizerische Gemeindeverband hat explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.