Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/67: Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Schweizerischen Agentur für die Förderung von Austausch und Mobilität (Movetiagesetz) · 25 Seiten

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Movetiagesetz – Ergebnisbericht zur Vernehmlassung

Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB)14, KJFG) und erachtet, dass die Verankerung der Unterstützung von Mobilität, Austausch und Kooperation in der ausserschulischen Jugendarbeit klar im Movetiagesetz sichergestellt werden muss. Sie vertreten die Haltung, dass keinesfalls eine Abwälzung der individuellen Mobilitätskosten in der

ausserschulischen Jugendarbeit vom BIZMB auf das KJFG erzwungen werden darf.

Sie weisen darauf hin, dass die ausserschulische Jugendarbeit auf Bundesebene einen deutlich von den formalen Bildungssektoren abweichenden, besonderen Status hat und aufgrund ihrer grundlegend anders gearteten Organisation und Funktion klar von diesen zu unterscheiden sei. In den meisten Ländern führe dies zum Betrieb von zwei unterschiedlichen Förderagenturen. Im Vergleich dazu geniesse in der Schweiz der Bereich der Jugendarbeit nicht einmal den Status eines eigenständigen Bereichs innerhalb von Movetia. In den europäischen Staaten mit einer einzigen Agentur für Austausch und Mobilität werde zudem dem Jugendsektor in jedem Falle ein gesondert garantiertes Budget zugerechnet und die Repräsentation in der Agenturleitung sei sichergestellt, was in der Schweiz nicht der Fall sei. Diese Organisationen erachten, dass dies im Widerspruch mit den Eigenheiten des Jugendbereichs und den Zielen der Strategie A&M steht. Dadurch werde Austausch und Mobilität in der Jugendarbeit trotz stark wachsender Nachfrage auch in der neuen öffentlichen Anstalt sowohl strategisch als auch finanziell marginalisiert.

Auch der EKKJ und der Jungwacht Blauring Schweiz ist es ein Anliegen, dass der Bereich der ausserschulischen (nationalen und internationalen) Jugendarbeit, inklusive seiner Finanzierung, im Gesetz strukturell klar und eigenständig verankert wird. Sie verweisen ebenfalls auf die Praxis zahlreicher europäischer Länder, zwei verschiedene Förderagenturen für die ausserschulische Jugendarbeit und die anderen Bildungsbereiche zu unterhalten. Die beiden Organisationen teilen die Vorbehalte bezüglich einer möglichen Abwälzung der Mobilitätskosten in der ausserschulischen Jugendarbeit auf das KJFG und regen eine entsprechende Prüfung der Vorlage hinsichtlich dieses Risikos an. Die EKKJ betont ebenfalls, dass für den Austausch im Bereich der ausserschulischen Jugendarbeit ausreichend finanzielle Ressourcen sichergestellt und eigens budgetiert werden müssen.

3.4.7 Diverse Aspekte

Die KSGR bedauert, dass die im erläuternden Bericht skizzierte Lösung für die Schweizerschulen im Ausland nicht Teil des vorliegenden Entwurfes ist, und regt an, diese Ergänzung zeitnah in die Wege zu leiten.

4 Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln

4.1 Titel und Ingress

Der Kanton FR, der SAV, der ETH-RAT, Movetia sowie der SVEB schlagen vor, den Titel des Gesetzes sowie die Bezeichnung der Agentur dahingehend zu präzisieren, dass das Tätigkeitsfeld der nationalen Agentur der Bereich der Bildung ist.

Der SAV und Movetia regen konkret die folgende Ergänzung an:

«[…] im Bereich der Bildung»

Der ETH-Rat schlägt folgende Bezeichnung vor:

«Schweizerische Agentur für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (Movetia)»

Der SVEB schlägt folgenden Titel für das Gesetz vor:

14 SR 414.51