Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten

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Mit dem geplanten Inkrafttreten der «Ehe für alle» per 1. Juli 2022 erhält die Ehefrau der Mutter unter gewissen Voraussetzungen einen rechtlichen Status als Elternteil. Damit erhält sie Anspruch auf Vaterschaftsurlaub27 und auch auf die Verlängerung des Urlaubs im Todesfall, der mit der vorliegenden Gesetzesänderung eingeführt werden soll. Die dazugehörigen Bestimmungen sollen daher entsprechend redaktionell und begrifflich angepasst werden, damit sie sich auf neutrale Begriffe abstützen. Der Begriff «Vater» wird mit dem Begriff «anderer Elternteil» ersetzt. Der «Vaterschaftsurlaub» und die «Vaterschaftsentschädigung» sollen demgemäss als «Urlaub des andern Elternteils» beziehungsweise «Entschädigung des andern Elternteils» bezeichnet werden. Diese neue Formulierung umfasst somit den Vater und die Ehefrau der Mutter.

3.1 Minderheitsantrag

Eine Minderheit (Schläpfer, Amaudruz, de Courten, Glarner, Hess Erich, Rüegger) beantragt, in zwei Punkten vom Vorschlag der Kommission abzuweichen:

- Die Taggelder der Vaterschaftsentschädigung sollen in den Taggeldern des 14-wöchigen Urlaubs im Todesfall der Mutter eingeschlossen sein (Art. 16kbisAbs. 1 und 4 E-EOG; Art. 329g Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3, Art. 329gbisAbs. 1 zweiter Satz E-OR).

- Die hinterbliebene Mutter soll im Todesfall des Vaters keinen Urlaub erhalten. Entsprechend sollen alle damit zusammenhängenden Änderungen gestrichen werden (Art. 16cbis, Art. 20 Abs. 1 Bst. e E-EOG; Art. 329f Abs. 3, Art. 336c Abs. 1 Bst. cquaterE-OR).

Die Minderheit argumentiert, dass das Anliegen der parlamentarischen Initiative auch mit ihrem Vorschlag umgesetzt wird: Dem hinterbliebenen Vater werde mit einem 14-wöchigen Urlaub die notwendige Unterstützung ermöglicht. Der Urlaub im Todesfall und der Vaterschaftsurlaub sollen aber nicht kumuliert werden, da dies im Vergleich zur geltenden Regelung ein Ausbau der Leistungen bedeuten würde. Aus diesem Grund spricht sich die Minderheit auch dagegen aus, dass die hinterbliebene Mutter zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub noch Anspruch auf eine zweiwöchige Verlängerung des Urlaubs erhält.

4 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln

4.1 Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbsersatzgesetz, EOG)

Art. 16b Abs. 1 Bst. c Ziff. 3

Redaktionelle Anpassung aufgrund der Anpassung des ZGB28 vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle), die die Ehe für gleichgeschlechtliche Paaren ermöglicht. Eine

27 Siehe dazu die Antwort des Bundesrates auf die Motionen 21.4212 und 21.4331

28 SR 210