Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten
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nach dem Verlust seiner Mutter der Betreuung durch den anderen Elternteil bedarf. Der Tod muss dennoch eintreten, bevor der Mutterschaftsurlaub abgelaufen ist. Der Urlaub dauert unabhängig vom Zeitpunkt des Todes der Mutter vierzehn Wochen. Die zwei Wochen Urlaub des andern Elternteils können zusätzlich zu diesem Urlaub und gemäss den Bestimmungen nach Artikel 329g OR bezogen werden.
Absatz 2 hält fest, zu welchem Zeitpunkt das Kindesverhältnis begründet sein muss. Wenn es erst nach dem Tod der Mutter begründet wird, aber vor Ablauf der vierzehn Wochen, besteht ein Anspruch auf den Urlaub. Der Urlaub beginnt jedoch auf jeden Fall am Tag nach dem Tod der Mutter. Wenn das Kindesverhältnis erst nach ihrem Tod begründet wird, hat der andere Elternteil folglich Anspruch auf den restlichen Urlaub ab dem Zeitpunkt, an dem das Kindesverhältnis begründet wird. Falls das Verfahren zur Anerkennung des Kindes bereits läuft, ist es in der Praxis jedoch möglich, dem Arbeitnehmer den Urlaub bereits ab dem Tag nach dem Tod zu gewähren. Dieses Vorgehen ist rechtsgültig, da die Vaterschaft rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt anerkannt wird. Der Anspruch auf den Urlaub besteht hingegen erst zum Zeitpunkt der Anerkennung. Wenn das Kindesverhältnis nicht begründet wird, sind die bezogenen Urlaubstage zu kompensieren und die erhaltenen Taggelder zurückzuzahlen. Gemäss der Anpassung des ZGB vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle) besteht das Kindesverhältnis nur dann mit beiden Müttern, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind. Das Kindesverhältnis kann in diesem Fall nicht durch Anerkennung begründet werden.
Absatz 3 regelt die Dauer des Urlaubs, wenn der Mutterschaftsurlaub wegen einer Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert wird. Der Urlaub wird entsprechend verlängert. Dieser Absatz ändert nichts an der Voraussetzung bezüglich des Zeitpunkts des Todes der Mutter. Wenn die Mutter nach den vierzehn Wochen nach der Niederkunft stirbt, aber während des verlängerten Mutterschaftsurlaubs, hat der andere Elternteil keinen Anspruch auf Urlaub im Falle des Todes der Mutter.
Art. 329gbisAbs. 1 zweiter Satz: Minderheit (Schläpfer, …)
Der zweite Satz von Absatz 1 sieht vor, dass der Urlaub des andern Elternteils nicht zusätzlich zum Urlaub im Falle des Todes der Mutter von vierzehn Wochen bezogen werden kann. Der Rest des Urlaubs des andern Elternteilss zum Zeitpunkt des Todes der Mutter ist in den vierzehn Wochen inbegriffen. Es ist nicht mehr möglich, den Urlaub des andern Elternteils, wie nach Artikel 329g Absätze 2 und 3 OR vorgesehen, flexibel zu beziehen.
Art. 335c Abs. 3
Diese redaktionelle Anpassung ist aufgrund der Anpassung des ZGB vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle) notwendig.
Art. 336c Abs. 1 Bst. cquaterund cquinquies
Bst. cquater: Wie im Fall der Sperrfrist von sechzehn Wochen nach der Niederkunft (Bst. c), die den Mutterschaftsurlaub abdeckt – bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn der Urlaub wegen einer Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert