Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten
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Art. 329f Abs. 3: Minderheit (Schläpfer, …)
Die Minderheit spricht sich gegen den Urlaub für die Mutter im Falle des Todes des anderen Elternteils aus und schlägt deshalb vor, Absatz 3 zu streichen.
Art. 329g 5. Urlaub des andern Elternteils, a. Im Allgemeinen
Randtitel und Abs. 1: Mit der Änderung wird die Bestimmung an die Einführung des Kindesverhältnisses mit der Ehefrau der Mutter (Art. 255a ZGB) im Rahmen der Änderung des ZGB vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle) angepasst.
Dies ist nebst der Adoption die einzige Form der Co-Elternschaft für homosexuelle Paare. Während der sechsmonatigen Rahmenfrist des Urlaubs kann das rechtliche Kindesverhältnis nicht anders entstehen. Die Begründung eines Kindesverhältnisses ausserhalb der Ehe durch Anerkennung (Art. 260 ZGB) oder Gerichtsurteil (Art. 261 ZGB) ist nur für Männer zulässig.
Der Randtitel von Artikel 329g wird ebenfalls angepasst, um die beiden in Absatz 1 vorgesehenen Annahmen zu integrieren. Die Ziffer 5 umfasst dabei die Urlaube nach den Artikeln 329g und 329gbisE-OR. Sodann wird unterschieden zwischen der allgemeinen Regelung, enthalten in Artikel 329g, und der Regelung im Falle des Todes der Mutter, enthalten in Artikel 329gbis.
Abs. 2: Da der in Artikel 329gbisE-OR vorgesehene 14-wöchige Urlaub auf einmal bezogen werden muss, hat dies einen grossen Einfluss auf die dem anderen Elternteil in den Absätzen 2 und 3 gewährte Flexibilität. Wenn der andere Elternteil seinen Urlaub des andern Elternteils beispielsweise beziehen wollte, nachdem die Mutter den Mutterschaftsurlaub bezogen hat, und die Mutter in der 13. oder 14. Woche stirbt, kann der andere Elternteil seinen Urlaub des andern Elternteils nicht mehr nach Ablauf des 14-wöchigen Urlaubs beziehen, auf den er wegen des Todes der Mutter Anspruch hat, da die Rahmenfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Nach Absatz 2 zweiter Satz soll die Rahmenfrist während des 14-wöchigen Urlaubs folglich stillstehen. Die Rahmenfrist wird ab Ende der 14 Wochen Urlaub wieder laufen, sodass der Urlaub des andern Elternteils bezogen werden kann.
Abs. 3: Es handelt sich um eine rein redaktionelle Änderung aufgrund des Hinzufügens des zweiten Satzes in Absatz 2.
Art. 329g Abs. 2 zweiter Satz und Abs. 3: Minderheit (Schläpfer, …)
Es braucht keine Bestimmung zur Koordination mit Artikel 329g OR, da es nicht mehr möglich ist, den Urlaub des andern Elternteils, wie nach Artikel 329g Absätze 2 und 3 OR vorgesehen, flexibel zu beziehen. Die terminologischen Anpassungen aufgrund der Einführung der Ehe für alle werden übernommen.
Art. 329gbisb. Im Falle des Todes der Mutter
Absatz 1 regelt die Voraussetzungen für den Urlaub. Als erste Voraussetzung gilt, dass der Tod der Mutter am Tag der Niederkunft oder während der 14 Wochen danach eintreten muss. Der Anspruch auf Urlaub besteht unabhängig vom Anspruch der Mutter auf Mutterschaftsurlaub. Grund für den Urlaub ist, dass das Neugeborene