Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten

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2.2 Handlungsbedarf und Ziele

Die besondere Situation, wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, ist heute nicht im Gesetz geregelt. Mit dem Tod eines Elternteils entstehen zwar sozialversicherungsrechtliche Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen. Auch gibt es arbeitsrechtliche Vorgaben, die eine Kurzbefreiung von der Arbeit ermöglichen sowie gegebenenfalls eine Lohnfortzahlung für eine beschränkte Dauer. Gleichzeitig erlischt mit dem Tod eines Elternteils sein Anspruch auf Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub. Die Konsequenzen dieser Regelung werden besonders deutlich, wenn die Mutter stirbt. In diesem Fall entfällt der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub und dem hinterbliebenen Vater steht lediglich der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zu, sofern er diesen Urlaub zum Zeitpunkt des Todes noch nicht bezogen hat.

Um dieser besonderen Situation angemessen Rechnung zu tragen, soll dem hinterbliebenen Elternteil Anspruch auf einen Urlaub mit einer festgelegten Dauer und Entschädigung gewährt werden. Der Urlaub soll dem hinterbliebenen Elternteil erlauben, familiäre Aufgaben wahrzunehmen, ohne dass er seine Erwerbstätigkeit aufgeben muss. Ähnlich wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub soll dieser Urlaub im Todesfall gewährleisten, dass der hinterbliebene Elternteil genügend Zeit hat, damit er sich in den ersten Monaten um das Neugeborene kümmern und die schwierige, neue familiäre Situation meistern kann. Gerade im Todesfall der Mutter, deren 14-wöchiger Urlaub entfällt, soll der Vater die Möglichkeit erhalten, in diesen ersten und prägenden Monaten ständig präsent zu sein. Letztlich soll mit einer gesetzlichen Regelung dafür gesorgt werden, dass sich die Betroffenen nicht darauf verlassen müssen, dass am Arbeitsplatz eine Lösung gefunden wird und genügend finanzielle Mittel sowie ein soziales Beziehungsnetz vorhanden sind.

Es gibt zwar wenige Todesfälle eines Elternteils kurz nach der Geburt, aufgrund der ausgesprochenen Härte dieser Situation besteht in den Augen der Kommission aber dennoch Handlungsbedarf. Für eine gesetzliche Regelung dieser besonderen Situation spricht auch, dass die finanziellen Konsequenzen gering sein werden und zudem je nach Umständen teilweise mit den Mitteln kompensiert werden können, die für den Urlaub des verstorbenen Elternteils vorgesehenen waren.

Der Text der parlamentarischen Initiative zielte auf den Mutterschaftsurlaub, aufgrund der politischen und rechtlichen Entwicklungen seit der Einreichung soll aber der Anwendungsbereich erweitert werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung soll die hinterbliebene Mutter ebenfalls Anspruch auf Urlaub erhalten, wenn der rechtliche Vater stirbt.

Weiter erhält mit der Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur «Ehe für alle»24 die Ehefrau der Mutter unter gewissen Voraussetzungen den rechtlichen Status als Elternteil und wird damit dem rechtlichen Vater gleichgestellt. Nach dem geplanten Inkrafttreten dieser Änderung per Juli 202225 sind deshalb die Bestimmungen zum

24 BBl 2020 9913

25 AS 2021 747