Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten
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4.2.4 Bundesgesetz vom 20. Juni 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft
Art. 10 Abs. 4
Redaktionelle Anpassung aufgrund der Anpassung des ZGB vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle).
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle Auswirkungen für die EO
Die Schweiz weist eine sehr niedrige Müttersterblichkeitsrate auf. Gemäss der Publikation «Entbindungen und Gesundheit der Mütter im Jahr 2017»33, die das BFS im Rahmen der medizinischen Statistik der Krankenhäuser veröffentlicht hat, treten «Komplikationen bei Schwangerschaft oder Entbindung, die zum Tod der Mutter führen, [...] sehr selten auf. Zwischen 2007 und 2016 starben in der Schweiz 41 Mütter bei der Geburt. Dies entspricht einer Müttersterblichkeitsrate von fünf Todesfällen pro 100 000 erfolgreiche Geburten». Die Müttersterblichkeitsrate betrifft Todesfälle, bei denen die Mutter innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes stirbt.
Eine Statistik über die Todesursache von Müttern während oder nach der Entbindung gibt es nicht. Da der Tod der Mutter für den Entschädigungsanspruch innerhalb von 14 Wochen nach der Niederkunft eintreten muss, kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Todesfälle meist auf die Geburt oder deren Folgen zurückzuführen sind. Gestützt auf die vom BFS erhobene Müttersterblichkeit von unter fünf Todesfällen pro Jahr dürften sich die Kosten für einen über die EO abgegoltenen Urlaub im Falle des Todes der Mutter im Jahr 2024 auf rund 80 000 Franken belaufen.
Auch zu den Todesfällen von Vätern kurz nach der Geburt gibt es keine Statistik. Gestützt auf die Sterblichkeitsrate von Männern im Alter, in dem sie häufig Vater werden, dürften sich die Kosten beim Tod des anderen Elternteils im Jahr 2024 auf rund 40 000 Franken belaufen.
Die Kosten für den Minderheitsantrag betragen im Jahr 2024 zirka 70 000 Franken. Grund für diesen Unterschied ist, dass die Minderheit im Falle des Todes der Mutter einen kürzeren Urlaub gewähren will als die Kommission. Ausserdem sieht der Minderheitsantrag keinen Urlaub für die Mutter beim Tod des anderen Elternteils vor.
Die Zahlen weisen demnach darauf hin, dass die finanziellen Auswirkungen eines Urlaubs im Todesfall eines Elternteils für die EO minim sind und über die derzeitigen Ressourcen abgedeckt werden können. Somit braucht es keine Zusatzfinanzierung; der aktuelle Beitragssatz von 0,5 % reicht aus.
33 www.bfs.admin.ch > Bundesamt für Statistik > Statistiken finden > 14 – Gesundheit > Gesundheitszustand > Reproduktive Gesundheit > Entbindungen und Gesundheit der Mütter im Jahr 2017, S. 4