Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
Nationalrätin Margrit Kessler (GLP, SG) reichte am 8. Juni 2015 die parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut ein: «Das Erwerbsersatzgesetz und das Obligationenrecht sind so anzupassen, dass bei einem Todesfall der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen vollumfänglich dem Vater gewährt wird.»
In der Begründung weist die Initiantin darauf hin, dass der Anspruch auf den 14- wöchigen Mutterschaftsurlaub nach dem Tod der Mutter erlischt. Dies bedeute, dass der hinterbliebene Vater unbezahlten Urlaub nehmen muss, damit er sich mit der schwierigen Situation auseinandersetzen und sich um das Neugeborene sowie allfällige weitere Kinder kümmern kann. Entsprechend soll in diesen Fällen der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub auf den Vater übertragen werden. Die Initiantin bezeichnet es als stossend, wenn gerade in diesen seltenen, tragischen Fällen ohnehin bereitgestellte Gelder für die Mutterschaftsversicherung eingespart würden.
Nach dem Ausscheiden der Initiantin aus dem Rat wurde die parlamentarische Initiative von Nationalrat Thomas Weibel (GLP, ZH) übernommen.
Am 22. Juni 2016 gab die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) der parlamentarischen Initiative mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte dem Beschluss der SGK-N am 30. August 2016 mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Am 25. Januar 2018 diskutierte die Kommission über das weitere Vorgehen. Sie stellte fest, dass in der Zwischenzeit die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der gesamten Familie» eingereicht worden war.1 Mit 10 zu 10 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschloss die Kommission, die Arbeiten am Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative bis zum Entscheid über die Volksinitiative zu sistieren. Am 27. September 2020 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative2 mit 60,2 Prozent der Stimmen an. Der im indirekten Gegenvorschlag vorgesehene zweiwöchige Vaterschaftsurlaub trat per 1. Januar 2021 in Kraft (siehe Ziff. 2.1).
Während die Arbeiten sistiert waren, verlängerte der Nationalrat die zweijährige Frist zur Ausarbeitung des Erlassentwurfs gemäss Artikel 113 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG)3 zwei Mal. Den ersten Antrag zur Fristverlängerung stellte die Kommission am 30. August 2018 mit 11 zu 7 Stimmen, um die Beratung der Volksinitiative zum Vaterschaftsurlaub abzuwarten. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag am 28. September 2018 mit 137 zu 44 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. Den zweiten Antrag zur Fristverlängerung beschloss die Kommission am 14. Januar 2021
1Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen
Familie» wurde am 4. Juli 2017 eingereicht (BBl 2017 5473); Geschäftsnr. 18.052.
2Schlussabstimmungstext: BBl 2019 6855; Geschäftsnr. 18.441.