Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten

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Entschädigung und Urlaub bei Vaterschaft

Seit dem 1. Januar 2021 erhalten erwerbstätige Väter zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, der ebenfalls von der EO entschädigt wird13. Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung hat der Mann, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt oder spätestens innert sechs Monaten danach der rechtliche Vater des Kindes ist. Die restlichen Anspruchsberechtigungen sind gleich wie bei der Mutterschaftsentschädigung (Art. 16i EOG). Die Höhe der Entschädigung und auch ihr Vorrang gegenüber anderen Taggeldern ist ebenso analog geregelt (Art. 16l, Art. 16m EOG).

Der Vaterschaftsurlaub muss nicht automatisch ab dem Tag der Niederkunft, sondern die insgesamt zwei Wochen können innerhalb der sechs Monate nach der Geburt tage- oder wochenweise bezogen werden (Art. 329g OR). Der Vaterschaftsurlaub wird mit 14 Taggeldern entschädigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 16k). Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung endet, wenn die Rahmenfrist abläuft oder die Taggelder ausgeschöpft sind; er endet vorzeitig, wenn der Vater oder das Kind stirbt, oder die Vaterschaft aberkannt wird (Art. 16j Abs. 3 EOG).

Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub gilt kein Kündigungsschutz, sondern die Kündigungsfrist wird um die Anzahl Tage des Vaterschaftsurlaubs verlängert, welche der Vater zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bezogen hat (Art. 335c Abs. 3 OR). Die Ferien dürfen aber auch wegen des Vaterschaftsurlaubs nicht gekürzt werden (Art. 329b Abs. 3 Bst. c OR).

Regelungen im Todesfall eines Elternteils

Es besteht keine spezifische Regelung für den Fall, dass ein Elternteil während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs stirbt, sondern es können allgemeine arbeitsrechtliche Bestimmungen angewendet werden. Generell ist der Arbeitgeber gemäss Artikel 36 Absatz 1 ArG verpflichtet, auf die besondere Situation seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Familienpflichten Rücksicht zu nehmen, wenn er die Arbeits- und Ruhezeit festlegt. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahestehender Personen. Sie umfassen alle Aufgaben, welche die Anwesenheit der betreuenden Person notwendig oder wünschenswert erscheinen lassen.14 Auch der Tod von Angehörigen gehört gemäss Literatur zu den Ereignissen, die im Zusammenhang mit Familienpflichten stehen.15

Ob der Arbeitgeber bei Verhinderung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zur Lohnfortzahlung gemäss Artikel 324a OR verpflichtet ist, hängt namentlich davon ab, ob die Erfüllung der Arbeitspflicht in der betreffenden Situation zumutbar ist.16 Der Tod eines nahen Verwandten gilt als ein Ereignis, das zu Lohnfortzahlung

13 AS 2020 4689

14 Wegleitung des SECO zu Art. 36 ArG, März 2021. Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Arbeit > Arbeitsbedingungen > Wegleitungen zum Arbeitsgesetz

15 Hensch, A. (2016). Arbeitnehmer mit Familienpflichten, Aktuelle Juristische Praxis / Pratique Juridique Actuelle (AJP/PJA) 12/2016, S. 1633

16 Portmann, W. / Rudolph, R. (2020). Art. 324a OR, Basler Kommentar Obligationenrecht I, N1. Perrenoud, S. (2021). Art. 324a CO, Commentaire romand Code des obligations I, N 17. Siehe auch Hensch, A. (2016), S. 1641