Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/7: 15.434 n Pa. Iv. (Kessler) Weibel. Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter · 25 Seiten
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davon, ob die Mutter die Voraussetzungen für eine Mutterschaftsentschädigung nach Artikel 16b EOG erfüllt hat. Der andere Elternteil hingegen muss die Voraussetzungen für die Entschädigung des andern Elternteils nach Artikel 16i EOG erfüllen.
Die Höhe und Bemessung der Entschädigung richtet sich nach Artikel 16l EOG und somit nach dem Einkommen des anderen Elternteils.
Verstirbt die Mutter am Tag der Niederkunft oder während der darauffolgenden 97 Tage, hat der andere Elternteil Anspruch auf insgesamt 98 Taggelder, die auch die Entschädigung des andern Elternteils umfassen. Von diesem Gesamtanspruch ausgeschlossen sind Taggelder, die bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen nach Absatz 3 vorgesehen sind. Falls der andere Elternteil die Entschädigung des andern Elternteils nach Artikel 16i ff. bereits teilweise oder ganz bezogen hat, ist die Anzahl der beim Tod der Mutter zu beziehenden Taggelder von den 98 Taggeldern in Abzug zu bringen. Somit ersetzt die Entschädigung im Falle des Todes der Mutter die Entschädigung des andern Elternteils nach Artikel 16i ff. Beispiel: Hat der andere Elternteil vor dem Tod der Mutter bereits 14 Taggelder bezogen, so hat er noch Anspruch auf 84 Taggelder, die er am Stück ab dem Tag nach dem Tod der Mutter beziehen muss. Hat der andere Elternteil vor dem Tod der Mutter aber keine Taggelder bezogen, so hat er Anspruch auf 98 Taggelder, die er am Stück ab dem Tag nach dem Tod der Mutter beziehen muss.
Abs. 4: Gemäss dem von der Minderheit eingebrachten Entwurf ist es nicht nötig, die Rahmenfrist während des Bezugs der Entschädigung im Falle des Todes der Mutter auszusetzen.
Art. 16m, Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 2 Einleitungssatz
Redaktionelle Anpassung aufgrund der Anpassung des ZGB vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle).
Art. 20 Abs. 1 Bst. c, e und f
Bst. c: Redaktionelle Anpassung aufgrund der Anpassung des ZGB vom 18. Dezember 2020 (Ehe für alle).
Bst. e und f: Die Bestimmungen zur Verjährung und Verrechnung sind allgemein gültig und deshalb in Kapitel VI unter «Verschiedene Bestimmungen» aufgeführt. Der Anspruch auf nicht ausgerichtete zusätzliche Taggelder erlischt fünf Jahre nach Ende des Anspruchs.
Die Minderheit (Schläpfer, ...) spricht sich gegen den Anspruch der Mutter auf zusätzliche Taggelder im Falle des Todes des anderen Elternteils aus. Buchstabe e soll daher gestrichen werden.
Schlussbestimmung der Änderung vom ...
Vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Änderung besteht für den anderen Elternteil kein Anspruch auf zusätzliche Taggelder im Falle des Todes der Mutter. Diese Bestimmung regelt das Übergangsrecht.