Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

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3.1.3 Art. 4bis Abs. 3

3Eine Regulierung bei erheblicher Gefährdung von Menschen ist insbesondere zulässig, wenn sich Wölfe eines Rudels aus eigenem Antrieb regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhalten und sich dabei gegenüber Menschen zu wenig scheu oder aggressiv zeigen.

Dem Art. 4bisAbs. 3 wird von einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Seitens Schutzorganisationen erfolgten jedoch Vorbehalte. Sie lehnen den Artikel in der aktuellen Form ab. Zudem erfolgten mehrere Präzisierungs- und Anpassungsanträge.

Tabelle 3.1-3 Übersicht der Änderungsanträge und Bemerkungen zu Art. 4bisAbs. 3

Stellungnehmende Akzeptanz Anträge / Bemerkungen

AI, AG, AR, BE, BL, Zustimmung RKGK, UR: Die weite Fassung mit beispielhafter Aufzählung der mögli-BS, GE, GL, GR, chen Tatbestände ist sinnvoll und wird begrüsst.

JU, LU, NE, NW, BOSS, BVCH, SBV, SRP, swissher: Der Begriff «zu wenig scheu» muss OW, SG, SH, SO,

noch etwas mehr Gewicht erhalten.

SZ, TG, UR, VS, ZG

RKGK, KWL, KO-

LAS, LDK

Die Mitte

BioSuisse, BOSS,

BVCH, SBLV, SBV,

SMP, SRP, swiss-

her, SVU

FR Zustimmung mit Der Begriff «erhebliche Gefährdung» muss klar definiert werden. Wir be-Vorbehalt/Änderung- fürworten diese Bestimmung, sofern die Kriterien zur Einschätzung der swünschen Gefährlichkeit von Wölfen (Anhang 5 des Konzepts Wolf Schweiz) unverändert beibehalten werden.

TI Zustimmung mit Antrag: Es sollte definiert werden, was unter einem Verhalten zu verste-Vorbehalt/Änderung- hen ist, welches zu einer «erheblichen Gefährdung von Menschen» fühswünschen ren kann. In Anbetracht der Entwicklung der Lage in der Schweiz erscheint eine Überprüfung und Aktualisierung von Anhang 5 des Konzepts Wolf Schweiz notwendig und zweckmässig.

ZH Zustimmung mit Antrag: «erheblich» weglassen.

Vorbehalt/Änderung-

swünschen

CHWOLF: Zustimmung mit Antrag: «zu wenig scheu» streichen.

Vorbehalt/Änderung-

swünschen

SSZV, SZZV Zustimmung mit Antrag: Der Begriff «zu wenig scheu» muss mehr Gewicht erhalten und Vorbehalt/Änderung- präziser definiert werden.

swünschen

GRÜNE, SP Zustimmung mit Antrag: «zu wenig scheu» und «aggressiv» klarer definieren. Zum Bei-Vorbehalt/Änderung- spiel als Verhalten der Stufe rot (=unerwünscht) der Verhaltenskategoswünschen rien im Anhang 5 des geltenden Wolfskonzepts.

SAV, SAB Zustimmung mit Antrag: Streichen von «regelmässig».

Vorbehalt/Änderung-

swünschen

SSZV Zustimmung mit Antrag: «…sich an erkennbare Personen auf unter 50m, an Siedlungen Vorbehalt/Änderung- und Höfe unter 200m annähern.»

swünschen