Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht

Stellungnehmende Akzeptanz Anträge / Bemerkungen

AG, AR, BL, BS, Zustimmung Ohne Änderungsanträge / Bemerkungen

GE, JU, NE, NW,

SH, SO, SZ, TG,

VS

BirdLife, Fondation

Franz Weber, GWS,

ProNatura, Pusch,

STS, TIR, Verein

CHWOLF, WWF,

ZooSchweiz

BioSuisse, SFV,

oejv.ch, SVU

BE Zustimmung mit Ergänzen «oder sie befanden sich in einem durch den Kanton anerkannten

Vorbehalt/Ände- Wildgehege.» Gehegewild ist in der TVD nicht individuell, sondern nur auf Berungswunsch triebsebene, gemeldet. Daher erfolgte die Entschädigung bisher über die Anzahl betroffener Tiere.

Bei Art. 10 JSV hätten wir es sehr begrüsst, wenn die Entrichtung von Entschädigungszahlungen bei Nutztierrissen mit minimalen Herdenschutzmassnahmen verknüpft worden wäre.

TI Zustimmung mit Die Kontrolle jedes einzelnen erbeuteten Tieres ist oft schwierig, da die Ohr-

Vorbehalt/Ände- marke beim Auffinden des Kadavers verloren geht und nicht mehr auffindbar rungswunsch ist. (…) Derzeit werden Neuwelt-Kameliden (Lamas und Alpakas) und gezüchtete Hirsche nicht einzeln in der TVD registriert, sondern nur die "Art", so dass sich ein Vollzugsproblem ergibt.

FR Zustimmung mit Der Buchstabe a. ist überflüssig, da die Registrierung der Tiere obligatorisch

Vorbehalt/Ände- und bereits in anderen Verordnungen geregelt ist.

rungswunsch

ZH Zustimmung mit Der administrative Aufwand für die Kostenerstattung muss im Vollzug auf ein

Vorbehalt/Ände- notwendiges Minimum beschränkt werden.

rungswunsch

SAV, SAB Zustimmung mit Antrag (SAV, SAB) Der Bund muss in Zukunft die Kosten vollumfänglich über-

Vorbehalt/Ände- nehmen (aus dem Budget des BAFU).

rungswunsch SAV: Es ist nicht ersichtlich, was mit der zusätzlichen Bestimmung a erreicht werden soll; die Pflicht zur korrekten Registrierung der Klauentiere in der TVD besteht ohnehin.

SSZV, VBS Zustimmung mit Die Pflicht zur korrekten Registrieung der Klauentiere in der TVD besteht

Vorbehalt/Ände- ohnehin, daher ist nicht ersichtlich, was mit dieser Bestimmung erreicht wird rungswunsch oder werden soll. Die Erklärung dazu im erläuternden Bericht ist nicht

nachvollziehbar begründet.

SG Grundsätzliche Antrag: Artikel überarbeiten.

Überarbeitung Die Gänsegeier-Problematik sowie die Tatsache, dass Neuweltkameliden nicht in der Tierverkehrsdatenbank erfasst sind, führt dazu, dass dieser Artikel so nicht umgesetzt werden kann. Des Weiteren ist unklar, wie mit verschwundenen Tieren umgegangen wird.

SZZV Grundsätzliche Es muss Klarheit geschaffen werden, wer was bezahlt und wie hoch die

Überarbeitung Kosten für ein Tier sind. Die Tierverluste müssen auch ohne Ohrmarke von gerissenen Tieren entschädigt werden. Die verschollenen und vermissten Tiere müssen ebenfalls entschädigt werden. Der Wert eines Tieres muss durch die Branche festgelegt werden.

RKGK, GL, GR, Grundsätzliche Antrag: die Einführung der Bestimmung vorderhand zurückstellen, die Voll-OW, UR, VD Überarbeitung zugsprobleme die sie mit sich bringt sollen vorweg in praktikabler Weise gelöst

werden und die Bestimmung dann per 1. Januar 2024 – eventuell mit dem revi-VD: Zustimmung dierten Jagdgesetz – in Kraft gesetzt werden.

mit Vorbehalt Antrag (VD): für Bst. a im erläuternden Bericht: Eine Ausnahme für "neugeborene" Nutztiere, die noch nicht in der Datenbank registriert sind, soll vorgesehen werden.

ZG Ablehnung Gemäss Vollzugshilfe des BAFU zum Wolfsmanagement in der Schweiz erfolgt KOLAS, LDK die Entschädigung von getöteten Nutztieren bereits heute im Grundsatz gegen

Vorweisung des Kadavers und dem Ausweisen der TVD-Nummer des verendeten Tieres. Ein neues, sich auf die TVD abstützendes System für die Entschädigung und Schadensvergütung nach JSV kann erst eingeführt werden, wenn die