Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

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1 VERNEHMLASSUNGSVORLAGE

Am 9. November 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 23. Februar 2023.

Der Wolfsbestand in der Schweiz wächst rasch. Ende 2022 konnten rund 250 Wölfe in 26 Rudeln bestätigt werden; Ende 2021 waren es rund 150 Wölfe und 15 Wolfsrudel. Im Jahr 2022 kam es zu rund 1’500 Rissen von Nutztieren (Stand Ende Oktober). Der grösste Anteil der getöteten Nutztiere betrifft Schafe (über 90%). Angesichts der Probleme, die sich aus den schnell anwachsenden Wolfbeständen für die Alpwirtschaft ergeben und aufgrund des Handlungsbedarfs hat der Bundesrat eine Anpassung der Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt mit dem Ziel, Wolfab-

schüsse weitergehend zu erleichtern. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete kurzfristig etwas entschärft werden, bis die vom Parlament am 16. Dezember 2022 beschlossene Revision des Jagdgesetzes in Kraft tritt.

Die Anpassungsvorschläge beinhalten im Wesentlichen:

- Die Ermöglichung von Abschüssen in Rudelsituationen ohne Reproduktion (Art. 4bisAbs. 1bis);

- Die Ermöglichung des Abschusses von Einzelwölfen bei einer erheblichen Gefährdung von Menschen (Art. 9bisAbs. 1);

- Einen rascheren Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen (Reduktion der Schadenschwelle für Abschüsse) (Art. 9bisAbs. 2 Bst. c und Abs. 3);

- Die Anrechnung von verletzten Tieren der Rinder- oder Pferdegattung sowie der Gattung der Neuweltkameliden an den Schaden (Art. 4bisAbs. 2 und Art. 9bisAbs. 3 JSV);

- Die Verknüpfung der Registrierung von Wolfsrissen mit der existierenden Tierverkehrsdatenbank (Art. 10 Abs. 3 JSV);

Dem Revisionsprozess angehängt wird die Umsetzung des Gesuchs des Kantons Freiburg zur geringfügigen Anpassung des Objektblatts zum Wasservogelreservat «Chevroux jusqu’à Portalban».