Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten
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ANHANG A ANTRÄGE FÜR DIE NÄCHSTE JSV-REVISION
Neben den Themen zum Management des Wolfes gibt es für die Kantone und andere Stellungnehmende weitere wichtige Anliegen, die bereits mehrfach eingebracht wurden und die weiterhin nicht an Bedeutung verloren haben. In einer nächsten JSV Revision sollten auch die folgenden Punkte berücksichtigt werden.
Die KWL hebt ausdrücklich hervor, dass die Kantone an einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bund interessiert sind, wenn es um die Erarbeitung der nächsten Verordnungsänderung im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Jagdgesetz geht. Es wird betont, wie wichtig das gegenseitige Verständnis für beide Seiten ist und dass die Klärung grundlegender Vollzugsfragen eine gewisse Zeit benötigt. Grundsätzlich sind die Kantone daran interessiert, dass die neue Gesetzgebung zeitnah umgesetzt wird.
Tabelle A-1 Übersicht der Anträge und Bemerkungen im Hinblick auf eine nächste Jagdverordnungsrevision
Stellungnehmende Thema Bemerkung
AI, AR, BE, BL, BS, Anpassung der Liste der AR: Zulassung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung
SH, SO, UR, ZH verbotenen Hilfsmittel BL, BS: z.B. Streichung der Schalldämpfer, Aufnahme von Drohnen KWL
AI, SH, SO, KWL: z.B. Schalldämpfer
UR, ZH: Schalldämpfer als verbotenes Hilfsmittel
BE: zeitgemässe Regelung der Verwendung von Schalldämpfern;
Verbot von Drohnen für die Jagdausübung
AR, BL, BS, SH, bleifreie (Kugel-)Munition AR: Bundesregelung zur bleifreien Munition
SO, UR, ZH BE: zeitgemässe Regelung der Verwendung von bleifreier Kugelmu-KWL nition
BL, SH, SO, KWL: Einführung
BS: Zulassung
UR, ZH: Gebot zur Verwendung bleifreier Kugelmunition
Vogelwarte: bleihaltige Munition generell verbieten, allenfalls mit dem Hinweis „...wenn dies unter dem Aspekt der Sicherheit und aus Sicht des Tierschutzes verantwortet werden kann“ (im Sinne von Art. 13d des Jagdgesetzes des Kantons Graubünden).
AR, SH, SO Einsatz von Hunden AR: Einsatz von Schweisshunden
KWL SH, SO, KWL: Einsatz von Jagdhunden
AI, SH, SO Falknerei
KWL
BL, BS, SH, SO Verbot der Fütterung von
KWL Wildtieren
BL, BS, SO Tierärztliche Notversorgung BS: Regelung der tierärztlichen Notversorgung von verletzten Wildtie-KWL von verletzten Wildtieren ren durch Tierärztinnen und Tierärzte
BL, SH, SO, KWL: Rechtssicherheit für tierärztliche Notversorgung von verletzten Wildtieren durch Tierärztinnen und Tierärzte
AR Förderung des Lebens-
raum- und Artenschutzes
AR Überwachung geschützter
Wildtiere
GE Période de protection des Der Kanton Genf weist das BAFU ausserdem auf ein Problem im Zuespèces chassables sammenhang mit den Schonzeiten von jagdbaren Arten hin. Gewisse Naturschutzorganisationen – namentlich solche, die sich schwerpunktmässig mit Vögeln befassen – vertreten die Auffassung, dass die