Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

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ANHANG A ANTRÄGE FÜR DIE NÄCHSTE JSV-REVISION

Neben den Themen zum Management des Wolfes gibt es für die Kantone und andere Stellungnehmende weitere wichtige Anliegen, die bereits mehrfach eingebracht wurden und die weiterhin nicht an Bedeutung verloren haben. In einer nächsten JSV Revision sollten auch die folgenden Punkte berücksichtigt werden.

Die KWL hebt ausdrücklich hervor, dass die Kantone an einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Bund interessiert sind, wenn es um die Erarbeitung der nächsten Verordnungsänderung im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Jagdgesetz geht. Es wird betont, wie wichtig das gegenseitige Verständnis für beide Seiten ist und dass die Klärung grundlegender Vollzugsfragen eine gewisse Zeit benötigt. Grundsätzlich sind die Kantone daran interessiert, dass die neue Gesetzgebung zeitnah umgesetzt wird.

Tabelle A-1 Übersicht der Anträge und Bemerkungen im Hinblick auf eine nächste Jagdverordnungsrevision

Stellungnehmende Thema Bemerkung

AI, AR, BE, BL, BS, Anpassung der Liste der AR: Zulassung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung

SH, SO, UR, ZH verbotenen Hilfsmittel BL, BS: z.B. Streichung der Schalldämpfer, Aufnahme von Drohnen KWL

AI, SH, SO, KWL: z.B. Schalldämpfer

UR, ZH: Schalldämpfer als verbotenes Hilfsmittel

BE: zeitgemässe Regelung der Verwendung von Schalldämpfern;

Verbot von Drohnen für die Jagdausübung

AR, BL, BS, SH, bleifreie (Kugel-)Munition AR: Bundesregelung zur bleifreien Munition

SO, UR, ZH BE: zeitgemässe Regelung der Verwendung von bleifreier Kugelmu-KWL nition

BL, SH, SO, KWL: Einführung

BS: Zulassung

UR, ZH: Gebot zur Verwendung bleifreier Kugelmunition

Vogelwarte: bleihaltige Munition generell verbieten, allenfalls mit dem Hinweis „...wenn dies unter dem Aspekt der Sicherheit und aus Sicht des Tierschutzes verantwortet werden kann“ (im Sinne von Art. 13d des Jagdgesetzes des Kantons Graubünden).

AR, SH, SO Einsatz von Hunden AR: Einsatz von Schweisshunden

KWL SH, SO, KWL: Einsatz von Jagdhunden

AI, SH, SO Falknerei

KWL

BL, BS, SH, SO Verbot der Fütterung von

KWL Wildtieren

BL, BS, SO Tierärztliche Notversorgung BS: Regelung der tierärztlichen Notversorgung von verletzten Wildtie-KWL von verletzten Wildtieren ren durch Tierärztinnen und Tierärzte

BL, SH, SO, KWL: Rechtssicherheit für tierärztliche Notversorgung von verletzten Wildtieren durch Tierärztinnen und Tierärzte

AR Förderung des Lebens-

raum- und Artenschutzes

AR Überwachung geschützter

Wildtiere

GE Période de protection des Der Kanton Genf weist das BAFU ausserdem auf ein Problem im Zuespèces chassables sammenhang mit den Schonzeiten von jagdbaren Arten hin. Gewisse Naturschutzorganisationen – namentlich solche, die sich schwerpunktmässig mit Vögeln befassen – vertreten die Auffassung, dass die