Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
SBV (Bauernver- Zustimmung mit Antrag: Die Schadschwellen in den Bst. a und b sind ebenfalls band), BOSS, Vorbehalt deutlich zu senken.
BVCH, Mutterkuh Die Bearbeitung und Beurteilung von Rudelangriffen durch das BAFU Schweiz, SMP, dauert viel zu lange.
SRP, SSZV, SZZV,
swissherdbook,
VSB
SVBK Zustimmung mit Antrag: zu c. mindestens 8 Nutztiere innerhalb von vier Monaten
Vorbehalt getötet oder schwer verletzt werden, nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren.»
BirdLife, Zustimmung mit Eine weitere Senkung der Schadenschwelle für Einzelwolfabschüsse
Vorbehalt wird abgelehnt, sofern diese nicht explizit in der Verordnung an die Be-Fondation Franz
dingung gekoppelt wird, dass die genannte Anzahl Tiere im Rahmen Weber FFW,
von mind. 2 Angriffen gerissen wurde.
ProNatura, BirdLife Vorschlag: «mindestens 8 Nutztiere innerhalb von vier Mona-Pusch, STS, WWF, ten in mindestens zwei Angriffen getötet werden,…».
oejv.ch
SZZV Grundsätzliche Die Schadschwelle ist auch nach der Anpassung noch viel zu hoch.
Überarbeitung Die Erklärung in der Erläuterung, dass der Bund nicht auf 5 senken kann, ist unverständlich und zeigt die Distanz der Behörden zur Realität. Diese Grenze muss unbedingt auf 3 Tiere gesenkt werden (besser noch tiefer). (…) Zudem sollen die nach einem Wolfsanfgriff nicht mehr auffindbaren Nutztiere berücksichtigt werden.
TIR, Verein Ablehnung Anmerkungen
CHWOLF, TIR und ZooSchweiz: Nicht nachvollziehbar, weshalb die
ZooSchweiz Schadensschwelle gesenkt werden sollte, nachdem keine Anzeichen
dafür vorliegen, dass sich das Verhalten der Wölfe oder die
Wirksamkeit von Herdenschutzmassnahmen seit 2021 massgeblich verändert hätten.
TIR: Die aus der Revision des vorliegenden Artikels resultierende Erleichterung des Wolfsabschusses ohne wissenschaftliche Grundlage ist nicht haltbar und erscheint willkürlich.
Verein CHWOLF: Bereits im Jahr 2021 wurde in einer ersten Revision der JSV die Schadensschwelle von 15 auf 10 gesenkt. (…) Eine weitere Senkung der Schadensschwelle auf 8 würde zu noch viel mehr Abschussbewilligungen führen. Wir bezweifeln, dass diese erneute massive Lockerung des Wolfsschutzes noch mit der Berner Konvention vereinbar ist.
GWS Ablehnung Anmerkung: Eine weitere Senkung der Schadenschwelle für
Einzelwolfabschüsse lehnen wir ab, sofern diese nicht explizit in der Verordnung an die Bedingung gekoppelt wird, dass die genannte Anzahl Tiere im Rahmen von mind. 2 Angriffen gerissen wurden. Es wurde seitens der 14 Verbände explizit eine Verknüpfung mit mehreren Angriffsereignissen gefordert, nicht nur eine simple Senkung der Schadenschwelle.
Nicht erfasst in Tabelle: BGK, da unklar, was ihr Vorbehalt ist.