Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten
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3 BEURTEILUNG DER VORLAGE IM EINZELNEN
3.1 Art. 4bis Abs. 1bis, 2 und 3 «Regulierung von Wölfen»
3.1.1 Art. 4bis Abs. 1bis
Vorbemerkung: Wie viele Stellungnehmende richtig festgestellt haben, wurde der neu vorgeschlagene Artikel, der das Erlegen eines im Vorjahr geborenen Jungtiers eines Wolfsrudel ohne Fortpflanzung erlaubt, fälschlicherweise als Art. 4bisAbs. 1bisJSV VNL-E bezeichnet. Dieser Nummerierungsfehler wird bei der Überarbeitung der JSV VNL-E korrigiert. Der heutige Art. 4bisAbs. 1bisJSV bleibt bestehen.
Dem Art. 4bisAbs. 1bisVNL-E wird im Grundsatz mehrheitlich zugestimmt. Die Rückmeldungen beinhalteten gleichwohl zahlreiche Änderungs- oder Präzisierungsanträge.
Tabelle 3.1-1 Übersicht der Änderungsanträge und Bemerkungen zu Art. 4bisAbs. 1bis