Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

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entsprechenden Fragen zur TVD geklärt sind: Neukameliden und Tiere der kommerziellen Hirschhaltung sind in der TVD nicht erfasst. Ausserdem ist immer noch nicht klar, wie Risse und vermisste Tiere in der TVD korrekt erfasst werden sollen.

SBV (Bauernver- Ablehnung Die Pflicht zur korrekten Registrierung der Klauentiere in der TVD besteht ohneband), BOSS, hin, daher ist nicht ersichtlich, was mit dieser Bestimmung erreicht werden soll. BVCH, Mutterkuh SBV, BOSS, BVCH, Mutterkuh Schweiz, SRP, swissherdbook: Die Erklärung im Schweiz, SMP, erläuternden Bericht ist ungenügend um diese Bestimmung (die ohnehin gilt) zu SRP, swissherd- begründen.

book SBV, BOSS, BVCH, Mutterkuh Schweiz, SRP: Die Neuweltkameliden können

nicht in der TVD registriert werden.

BGK: nicht erfasst, da unklar, was ihr Vorbehalt ist.

3.5 Änderung in anderem Erlass (WZVV)

WZVV Anhang 1, Nr. 5 Chevroux jusqu’à Portalban

II

Anhang 1 der Verordnung vom 21. Januar 19912 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung wird wie folgt geändert:

Nr. Lokalität Kantone Aufnahme Revision(en)

5 Chevroux jusqu’à Portalban FR, VD 1991 2001/2015/2023

Die Änderung im WZVV Anhang 1, Nr. 5 Chevroux jusqu’à Portalban ist grossmehrheitlich unbestritten. Einzig die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete lehnt die Änderung ab.

3.6 Zusätzliche Anträge für die vorliegende JSV-Teilrevision

Tabelle 3.6-1 Übersicht zusätzliche Anträge für die vorliegende JSV-Teilrevision (SR 922.1)

2SR 922.32