Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

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GL, TI, KOLAS, Zustimmung mit Antrag: «…oder zwei ein Tier der Rindergattung oder Pferdegattung oder LDK Vorbehalt/Ände- von Equiden, Neuweltkameliden oder kommerziellen Hirschhaltungen getö-

rungswünschen tet oder schwer verletzt worden sind.

VS, UR, OW, GR, Zustimmung mit Antrag: “…innerhalb von 4 Monaten mindestens 10 Nutztiere getötet wor-GL, TI, RKGK Vorbehalt/Ände- den oder ein Tier der gezüchteten Hirschgattung, der Rinder- oder Pferde-

rungswünschen gattung oder Neuweltkameliden getötet oder schwer verletzt worden sind.»…»

OW: In Abweichung zur RKGK beantragt der Kanton OW die Streichung von «Tiere der Hirschgattung».

Hirsche sind die natürliche Beute der Wölfe. Sie können nicht unterscheiden zwischen Gatterhirschen und wilden Hirschen. Wenn Gatterhirsche für einen Wolf erreichbar sind, dann liegen Defizite in der Umzäunung vor, die vom Bewirtschafter behoben werden müssen.

GLP Zustimmung mit Antrag: Es braucht eine klare Definition für «schwer verletzt»

Vorbehalt/Ände-

rungswünschen

VSLvGRT Grundsätzliche Antrag: « Eine Regulierung bei Schäden an Nutztierbeständen ist zuläs-

Überarbeitung sig, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels innerhalb von vier Monaten mindestens 2 Angriffe auf Nutztiere …erfolgten.

Begründung: Das Konzept der «Anzahl getöteter oder verletzten Nutztiere» muss dringend durch die «Anzahl erfolgter Angriffe» ersetzt werden Birdlife, FFW, Grundsätzliche Antrag: Es braucht eine klare Definition für «schwer verletzt» (SP, Zoo GWS, Pro Natura, Überarbeitung Schweiz: «mit messbaren Kriterien genauer definieren»)

PUSCH, WWF, SP,

oejv.ch, Zoo

Schweiz

Birdlife, FFW, Grundsätzliche Vorbehalt (sinngemäss): Lamas und Alpakas stellen in der Schweiz kei-GWS, Pro Natura, Überarbeitung nen Bestandteil der konventionellen und traditionellen Landwirtschaft dar, PUSCH, WWF, welche im Wolfskonzept die Basis darstellt für das Wolfsmanagement. oejv.ch, Zoo Fraglich, ob Risse dieser Tiere für Abschüsse und Regulierungen einer ge-Schweiz schützten einheimischen Tierart angerechnet werden sollen.

SZZV Grundsätzliche Antrag: «schwer» bei «schwer verletzt» streichen.

Überarbeitung Antrag: Auch bei Kleinwiederkäuern sind verletzte Tiere anzurechnen.

Antrag: Euthanasierte verletzte Tiere sind anzurechnen.

Antrag: Mit Hilfe der Tiermedizin gerettete Tiere müssen angerechnet werden.

GLP, SP Ablehnung Die Haltung von Neuweltkameliden entspricht nicht der «konventionellen TIR und traditionellen Tierhaltung im Berggebiet» und widerspricht der Grundi-

dee des Wolfsmanagement gemäss Konzept Wolf Schweiz (S. 4)

TIR Ablehnung «schwer verletzt» ist nicht hinreichend klar formuliert.