Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
GL, GR, OW, UR, Zustimmung mit Diese Bestimmung ist eine Weiterentwicklung gegenüber heute und
Vorbehalt
TI, VS wird grundsätzlich unterstützt, jedoch mit Anpassungen.
KOLAS, LDK, Antrag: Der Riss auf 5 Nutztieren reduzieren. (SSZV, VSB: höchstens RKGK 5) (SAB, SAV: mindestens 5 Nutztiere)
SAV, SSZV, VSB Bemerkung: Es ist unverständlich und den Bewirtschafterinnen und
Bewirtschaftern nicht zumutbar, dass eine Wiederholung des Tatbestands erwartet wird, damit ein Einzelwolf geschossen werden kann.
RKGK, TI: Gegebenenfalls könnten auch differenzierte Schwellenwerte für gerissene Schafe (höherer Schwellenwert) und gerissene Ziegen (niedrigerer Schwellenwert) in Erwägung gezogen werden.
KOLAS, LDK: 2. Satzteil («…nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe…») streichen.
TI: Zeitraum für die Zählung der Beutetiere verkürzen auf beispielsweise 2-3 Monate.
AI Zustimmung Bemerkung «nach der Veröffentlichung der neuen Verordnung i.R.d.
bereits stattfindenden Gespräche mit dem BAFU weiter zu erläutern/klären»: Schadschwelle gerissener Nutztiere auf 5 senken.
SG, ZG Zustimmung mit Antrag: Die Schadgrenze von 8 Nutztieren soll unabhängig von frühe-
Vorbehalt
ren Schäden gelten; der zweite Teilsatz ist zu streichen.
ZG: Da Einzeltiere wandern, kann der Kausalzusammenhang zwischen früheren Rissen und einem Einzeltier nur sehr schwer erstellt werden (nur über DNA-Proben möglich).
SBV (Bauernver- Zustimmung mit Antrag: Die Schadschwelle ist auf höchstens 5, besser 3 Nutztiere zu
Vorbehalt reduzieren. Zudem sollen die nach einem Wolfsanfgriff nicht mehr band), BOSS,
BVCH, Mutterkuh auffindbaren Nutztiere berücksichtigt werden.
Schweiz, SRP,
swissherdbook