Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 34 Seiten

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KURZFASSUNG

▪ Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung über die Jagd

und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV; SR 922.1) am 9.

November 2022. Bis zum Abschluss der Vernehmlassung sind 97 Stellungnahmen eingegangen.

▪ Die Stossrichtung der Vernehmlassungsvorlage wird grossmehrheitlich unterstützt. Aus Sicht

vieler Kantone bringen die geplanten Änderungen Klarheit und erhöhen ihren Handlungsspielraum. Für die landwirtschaftlichen Organisationen und Bergebiete geht die Vorlage zwar in die richtige Richtung, sie geht aber zu wenig weit. Stellungnehmende aus den Bereichen Arten-/Lebensraumschutz haben Vorbehalte zu einzelnen Punkten. Der Tierschutz lehnt die Vorlage ab.

▪ Die Ermöglichung von Abschüssen eines Jungtiers vom Vorjahr in Rudelsituationen ohne Repro-

duktion (Art. 4bisAbs. 1bisVNL-E) wird im Grundsatz mehrheitlich begrüsst. Es wurden jedoch viele Vorbehalte und Änderungswünsche eingebracht. Insbesondere zur Praktikabilität wurden skeptische Rückfragen gestellt.

▪ Im Zusammenhang mit den Rückmeldungen zum Art. 1bisJSV-E flossen auch diverse Rückmel-

dungen zum aktuellen Artikel 4bisAbs. 1 ein, welcher nicht Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage war. Insbesondere die Bergkantone sprachen sich für die Möglichkeit aus, in reproduzierenden Rudeln nicht nur maximal die Hälfte, sondern bis zu zwei Drittel der Jungtiere erlegen zu können, also stärker regulierend eingreifen zu können.

▪ Dem Art. 4bisAbs. 2 wird im Grundsatz zwar grossmehrheitliche zugestimmt, jedoch erfolgten

viele Änderungs- oder Präzisierungsanträge betreffend Schadschwelle und der unterschiedlichen Schadenanrechnung bei Grossvieh und Kleinwiederkäuern.

▪ Dem Art. 4bisAbs. 3 wird von einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Seitens Schutzorgani-

sationen erfolgten jedoch Vorbehalte. Sie lehnen den Artikel in der aktuellen Formulierung ab. Zudem erfolgten mehrere Präzisierungs- und Anpassungsanträge.

▪ Die Ermöglichung des Abschusses von Einzelwölfen bei einer erheblichen Gefährdung von Men-

schen (Art. 9bisAbs. 1) ist grossmehrheitlich unbestritten. Präzisierungsanträge werden gestellt.

▪ Einen rascheren Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen (Reduktion der Schadenschwelle

für Abschüsse) (Art. 9bisAbs. 2 Bst. c und Abs. 3) wird grossmehrheitlich unterstützt. Für die Gebirgskantone und für die landwirtschaftlichen Organisationen geht die Schadschwellenreduktion zu wenig weit. Die Anrechnung von Neuweltkameliden als Grossvieh ist für die Organisationen des Arten-/Lebensraumschutzes fraglich. Die Definition von «schwer verletzt» ist nicht für alle klar. Änderungs- und Präzisierungsanträge werden entsprechend gestellt.

▪ Der Art. 9bisAbs. 6 Satz 1 ist grossmehrheitlich unbestritten. Die Gebirgskantone und landwirt-

schaftlichen Organisationen stellen Änderungsanträge bzgl. Abschussperimeter.

▪ Art. 9terwird von einer grossen Mehrheit unterstützt. Von den Gebirgskantonen wird es ausdrück-

lich begrüsst. Präzisierungsanträge werden gestellt im Zusammenhang mit der Definition von der schweren und unmittelbar drohenden Gefahr.

▪ Die Verknüpfung der Registrierung von Wolfsrissen mit der existierenden Tierverkehrsdatenbank

(Art. 10 Abs. 3 JSV) wird im Grundsatz grossmehrheitlich unterstützt. Die Gänsegeier-Problematik sowie die Tatsache, dass in der Tierverkehrsdatenbank die Neuweltkameliden nicht erfasst sind und vermisste Tiere nicht gemeldet werden können, führt aus Sicht mehrerer Kantone dazu, dass dieser Artikel so noch nicht umgesetzt werden kann. Es gilt, die Vollzugsprobleme zuerst zu lösen und den Artikel danach in Kraft zu setzen.

▪ Mehrere Kantone weisen auf den mit der JSV-Revision steigenden Druck im Vollzug bei gleich-

zeitig knappen und bereits stark beanspruchten personellen Ressourcen hin. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes sei dringend angezeigt, ansonsten scheine der politische Wille an finanzpolitischen Realitäten zu scheitern.

▪ Mehrere Kantone, Kantonskonferenzen und weitere Stellungnehmende erwähnen weitere drän-

gende Vollzugsfragen und wichtige Themen. Sie gehen davon aus, dass diese Pendenzen im