Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/24: Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) · 24 Seiten
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den für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Im Einzelnen sind dies folgende Vorbereitungsmassnahmen:
a) Erstellen von Planungsgrundlagen für den Verkehr in Ausnahmesituationen: Die Systemführerinnen bereiten sich mittels unterschiedlicher Szenarien auf Ausnahmesituationen vor. Dies bedingt, dass sich die Systemführerinnen systematisch mit den durch das Leitungsorgan definierten Gefahren und Bedrohungen auseinandersetzen und diese vertieft analysieren;
b) Führen eines Kontaktverzeichnisses. Damit wird in einer Ausnahmesituation sichergestellt, dass sämtliche Partner im System innert nützlicher Frist kontaktiert und die Transportunternehmen mittels «Systemführer Call» informiert werden können. Die Systemführerinnen sind die Ansprechstellen sowohl in der Vorbereitung als auch während einer Ausnahmesituation.
c) Sicherstellen einer Krisenorganisation «Systemführung in Ausnahmesituationen»: Die Systemführerinnen bestimmen eine verantwortliche Stelle, welche die Geschäfte der Systemführerinnen führt. Zudem schaffen sie eine Organisation, welche in einer Ausnahmesituation die Systemführung übernimmt;
d) Erstellen eines «Handbuchs Systemführung»: Ein Handbuch definiert und beschreibt für die jeweilige Systemführung die Prozesse und Organisation für die Vorbereitungsmassnahmen im Hinblick auf Ausnahmesituationen sowie die Prozesse und Organisation, die Mittel und die geplanten und getroffenen Massnahmen für die Bewältigung von Ausnahmesituationen im jeweiligen Teilbereich;
e) Sicherstellen eines Kommunikationsprozesses zur Nationalen Alarmzentrale (NAZ) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz: Die Systemführerinnen stellen sicher, dass die NAZ in einer Ausnahmesituation sämtliche relevanten Informationen für die Lagedarstellung erhält. Dies bedingt, dass schon in der Vorbereitung auf Ausnahmesituationen, ein verlässliches Monitoring-System etabliert wird, welches den Informationsfluss von den Transportunternehmen zu den Systemführerinnen sicherstellt;
f) Unterstützung der Behörden und Organisationen: Die Systemführerinnen unterstützen die Behörden und Organisationen im Hinblick auf Ausnahmesituationen und bei der Bewältigung von Ausnahmesituationen bezüglich dem Einsatz und den Aufgaben des öffentlichen regionalen Verkehrs und des öffentlichen Ortsverkehrs Bahn, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn,
z. B. für die Evakuierung der Bevölkerung, der Lenkung und Steuerung des öffentlichen, regionalen Verkehrs und des öffentlichen Ortsverkehrs Bahn, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn in Schutzzonen sowie auf dem übrigen Kantonsgebiet, die Lenkung und Steuerung des motorisierten Individualverkehrs und des Langsamverkehrs in Schutzzonen sowie auf dem übrigen Kantonsgebiet;
g) Übungen: Die Systemführerinnen überprüfen ihre Prozesse, Organisation, Massnahmen und Mittel für die Bewältigung einer Ausnahmesituation regelmässig wiederkehrend mit Übungen, organisationsintern, organisationsübergreifend sowie in regionalen, kantonalen und nationalen Übungen. Die Systemführerinnen dokumentieren in einem Bericht die Inhalte der Übungen, die Erkenntnisse aus den Übungen sowie die geplanten und getroffenen Verbesserungsmassnahmen nach den Übungen.
Abs. 4
Damit die geplanten und getroffenen Vorbereitungsmassnahmen transparent sind und nachvollzogen werden können, müssen diese dokumentiert werden. Die Inhalte und die Detaillierung der Dokumentation orientiert sich an den Normen für das Risikomanagement (RM) und Business Continuity Management (BCM).