Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/24: Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) · 24 Seiten
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Strommangellagen, Cyber-Angriffe, Kernkraftwerkunfälle, Erdbeben, Terroranschläge oder bewaffnete Konflikte), erfassen, analysieren, bewerten und beurteilen. Zentraler Aspekt dieses Vorgehens ist es, dass die Unternehmen abschätzen können, welche Leistung diese mit den vorhandenen Transportmitteln noch erbringen können. Erst mit einer solchen Analyse ist das Erarbeiten von zielführenden Massnahmen möglich.
Für die verbleibenden Risiken haben sie eine Bewältigungsstrategie zu erarbeiten (Risikovermeidung, Risikominderung, Risikodiversifikation, Risikotransfer oder Risikovorsorge). Diese soll Antwort auf die Frage geben, was in welcher Qualität aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Anforderungen von verschiedenen Seiten, wie z. B. Leistungsbesteller, zu tun ist.
Auf der Basis der Bewältigungsstrategien sind Konzepte und Planungen im Hinblick auf Ausnahmesituationen und für die Ereignisbewältigung in Ausnahmesituationen zu erarbeiten. Die Konzepte und Planungen sind mit den auf dem Streckennetz des Unternehmens verantwortlichen kantonalen sowie weiteren Stellen für die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Lebensgrundlagen sowie zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen abzustimmen. In diese Abstimmung müssen die Unternehmen im öffentlichen Verkehr bezüglich der Verkehrsführung und der Fahrpläne auch die Unternehmen, die Anschlüsse anbieten sowie die nach Artikel 11 Bst. b und c VKOVA designierten Systemführerinnen SBB und PostAuto AG, die das System Schienennetz landesweit bzw. den RPV, OV Bahn, Bus, Tram, Schiff, Seilbahn kantonal, interkantonal führen, einbeziehen.
Bei diesem Vorgehen werden die unterschiedlichen Gefährdungen und Bedrohungen auf ein Unternehmen und auf dem jeweiligen Streckennetz sowie die unterschiedlichen Betriebsorganisationen und Betriebsgrössen der verschiedenen Unternehmen berücksichtigt. Dieses Vorgehen trägt auch den kantonalen Unterschieden in der Behördenorganisation Rechnung.
Im Hinblick auf die Bewältigung eines Ereignisses sind Prozesse zu entwickeln und wo nötig die Organisationsstrukturen aufzubauen. Neben diesem Business Continuity Management sind für die Bewältigung eines konkreten Ereignisses Massnahmen zu treffen und Mittel bereit zu stellen (z. B. Pandemieplan erstellen, Absprachen treffen, Personal verpflichten, vorbehaltene Beschlüsse für das Abweichen von Vorschriften erarbeiten), damit die Bewältigung des Ereignisses und dessen nachteiliger Folgen unmittelbar nach Ereigniseintritt beginnen kann.
Vorhandene Mittel
Die Unternehmen agieren auch in Ausnahmesituationen mit den für den normalen, planmässigen Betrieb zur Verfügung stehenden Ressourcen (mit den vorhandenen Mitteln); insbesondere mit dem verfügbaren betriebsnotwendigen Personal und den für den normalen, planmässigen Betrieb verfügbaren Transportmitteln.
Abs. 2
Vorbereitungsmassnahmen müssen insbesondere zur Sicherstellung des betriebsnotwendigen Personals und zur Bereitstellung der für den Betrieb notwenigen Mittel getroffen werden. Angesichts der Umstände, unter welchen ereignisbedingte Transporte vorrangig durchzuführen sind, muss das betriebsnotwendige Personal, dort wo eine gesetzliche Grundlage dies ermöglicht, zur Arbeitsleistung verpflichtet werden können; beispielsweise bei einem Kernkraftwerksunfall. Für solche Transporte müssen z. B. der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit sichergestellt werden können.