Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/24: Verordnung über die Koordination des Verkehrs zur Bewältigung von Ausnahmesituationen (VKOVA) · 24 Seiten
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Die Aufwände der Systemführerinnen werden auf Basis von Art. 28 Abs. 3 PBG (Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkehrsangebot, die allen Unternehmen dienen) über die Offerte im regionalen Personenverkehr (RPV) abgegolten.
Eine oder mehrere Verkehrsarten oder Verkehrsträger bilden in der Systemaufgabe einen Teilbereich. Die Verordnung unterscheidet folgende Systemführerinnen und deren Teilbereiche:
- die Verkehrsmanagementzentrale des ASTRA für den Teilbereich Nationalstrassen;
- die SBB für den Teilbereich Schienenverkehr;
- die PostAuto AG für den Teilbereich regionaler öffentlicher Personenverkehr, öffentlicher Ortsverkehr auf der Strasse und den öffentlichen Verkehr auf dem Wasser und mit Seilbahnen.
Die Systemführerinnen sammeln und koordinieren Anfragen und Eingaben aus ihrem Teilbereich und leiten diese an die dafür zuständigen Fachbehörden weiter. Die Systemführerinnen koordinieren ihre Aktivitäten sowohl bei der vorsorglichen Planung im Hinblick auf Ausnahmesituationen als auch für die Bewältigung in Ausnahmesituationen untereinander und mit den für die Führung der Ereignisbewältigung zuständigen Behörden und Organisationen.
Die Systemführerinnen treffen in gegenseitiger Absprache Massnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und rechtlichen Zuständigkeit. Sie fordern die einheitliche Umsetzung von Massnahmen (best practice) gegenüber den Akteuren in ihrem Bereich, wie z. B. Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene bei Epidemien und Pandemien. Sie setzen die empfohlenen oder angeordneten Massnahmen der Behörden auf Systemebene um.
Dieser Artikel bestimmt die Systemführerin für die jeweilige Systemführung in ihrem Teilbereich. Diese haben klar definierte Aufgabenfelder:
a) Das ASTRA ist für die Systemführung auf den Nationalstrassen verantwortlich. Es sorgt für eine gute und sichere Befahrbarkeit der Nationalstrassen und ist zuständig für das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Das Verkehrsmanagement umfasst vier Funktionen: (1) Die Verkehrslenkung sorgt für eine Umleitung des Verkehrs bei temporären Engpässen oder Hindernissen. (2) Die Verkehrsleitung ist dort notwendig, wo auf einer Strecke der gleichmässige Verkehrsfluss sichergestellt werden soll. (3) Die Verkehrssteuerung findet bei den Knoten des Nationalstrassennetzes Anwendung. Damit der Verkehr gleichmässig fliesst, können Zu- und Wegfahrten auf einen Nationalstrassen-Ast eingeschränkt oder dosiert werden. (4) Die Verkehrsinformation soll die Verkehrsteilnehmer über bestehende Engpässe, Hindernisse oder Staus informieren. Das ASTRA betreibt die Verkehrsmanagementzentrale Schweiz (VMZ-CH). Diese verfügt über Verkehrsmanagementpläne, welche mit den Kantonen abgesprochen sind. Die VMZ-CH koordiniert die Massnahmen auf operativer Ebene und stimmt diese aufeinander ab. Sind Nationalstrassen aufgrund von Ereignissen unbefahrbar, kann die VMZ-CH in Absprache mit den kantonalen Organen alternative Routen auch über Kantonsstrassen anordnen.
b) Die SBB ist im Rahmen dieser Verordnung für die Systemführung im Schienenverkehr verantwortlich. SBB Infrastruktur steuert den Schienenverkehr über den netzweiten Fahrplan. Im Fahrplan ist der Fahrverlauf aller Züge hinsichtlich Fahrweg, Verkehrstage und Fahrzeit festgelegt. SBB Infrastruktur koordiniert die Durchführung des Güter- und Personenverkehrs auf dem Schienennetz mit den übrigen Infrastrukturbetreiberinnen und den Eisenbahnverkehrsunternehmen, insbesondere bezüglich des Fahrwegs, der Verkehrstage und der Fahrzeit der Züge.
Die SBB und PostAuto AG bestimmen in Ausnahmesituationen gemeinsam ein lage- und bedürfnisgerechtes Angebot im öffentlichen Personenverkehr auf Systemebene. Dieses orientiert sich an den Vorgaben des Bundesamts für Verkehr (BAV) und an den zur Verfügung stehenden Ressourcen.