Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 29 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Bundesverfassung (Bundeskompetenz i.S. Erdbebenvorsorge)
bilienfinanzierungen in Zusammenarbeit mit Versicherungen auch eine Deckung vor Erdbebenrisiken an. Die geringe Deckung der Hypotheken vor Erdbebenrisiken durch die Banken ist auch mit der gegenwärtigen Deckungskapazität des Erst- und Rückversicherungsmarkts zu erklären (vgl. Ziff. 3.3.2). Eine deutlich höhere Absicherung von Hypotheken vor Erdbebenrisiken wäre mit höheren Prämien verbunden und könnte zudem an der Verfügbarkeit der nötigen Versicherungskapazität scheitern. Zudem besitzen Banken, im Rahmen ihrer eigenen Anlagen direkt und indirekt (z.B. via Fonds) Immobilien, welche dem Risiko Erdbeben ausgesetzt sind.
Pfandbriefinstitute sind eine Ausnahme betreffend die Erdbebenrisiken der Banken. Die Pfandbriefbank Schweizerischer Hypothekarinstitute und die Pfandbriefzentrale der Schweizerischen Kantonalbanken sind in der Schweiz die beiden Emittenten für hypothekarisch gesicherte Pfandbriefe. Diese beiden Institute hatten per Ende 2022 Pfandbriefe mit erstklassigen Hypotheken im Umfang von insgesamt über CHF 162 Mia. ausstehend.33 Solange die zugrundeliegenden Hypotheken auf den Büchern der kreditgebenden Banken bleiben, sind auch Pfandbriefinstitute keinem unmittelbaren Erdbebenrisiko ausgesetzt. Indirekt besteht jedoch das Risiko eines Ausfalls von einer oder mehreren Regionalbanken wegen zu hoher Verluste auf Hypotheken. Die Investoren in Pfandbriefe sind zudem – ähnlich wie landesweit tätige Hypothekarbanken – automatisch bezüglich Erdbebenrisiken einigermassen diversifiziert. Da Pfandbriefe typischerweise gebündelt sind, ist das Erdbebenrisiko einer Anleihe verteilt über Schuldner aus dem ganzen Land, was einen Totalausfall unwahrscheinlich macht.
3.3.4 Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen
Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen sind als bedeutende Investoren von inländischen Immobilien ebenfalls dem Risiko Erdbeben ausgesetzt. Die über 1’300 Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen haben gemäss Schweizerischem Pensionskassenverband ASIP per Ende 2021 gut 20 % ihrer Aktiven (bzw. rund CHF 240 Mia.) in Immobilien investiert – über drei Viertel davon in der Schweiz.34 Mit einem Marktanteil von 17 % an Mietobjekten sind die Pensionskassen wichtige Marktteilnehmer. Die erwirtschafteten Erträge aus den Immobiliengeschäften werden von den Pensionskassen auch verwendet, um Renten an über 1,2 Mio. Personen zu bezahlen. Eine Unterdeckung von Erdbebenrisiken bei Pensionskassen impliziert für Arbeitnehmerinnen und -nehmer das Risiko, nach einem Erdbeben Sanierungsbeiträge leisten zu müssen wegen Verlusten auf betroffenen Immobilien. Es ist nicht bekannt, wie viele der Pensionskassen ihre direkten und indirekten Immobilienanlagen gegenwärtig gegen Erdbeben versichern.
Im Hypothekarbereich sind Pensionskassen denselben Risiken ausgesetzt wie die Banken (vgl. Ziff. 3.3.3). Neben direkten und indirekten Immobilienanlagen sind Pensionskassen auch im inländischen Hypothekargeschäft tätig, wenn auch volumenmässig deutlich geringer. Per Ende 2021 beliefen sich die ausstehenden Hypotheken auf CHF 25 Mia.35 Dies entspricht einem Anteil von 2 % am inländischen Hypothekarmarkt. Hypotheken werden nur zu einem kleinen Teil gegen Erdbeben abgesichert.
Pensionskassen sind von der vorgeschlagenen Umsetzung der Motion 20.4329 gleich betroffen wie andere Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. Sofern ein Gebäude nicht den auf Gesetzesstufe zu definierenden Schwellenwert übersteigt (vgl. Ziff. 2.3.3), sind auch Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen bei einem Ereignis im Rahmen der jeweiligen Gebäudeversicherungssumme beitragspflichtig, aber auch leistungsberechtigt. Insgesamt besteht
33 Quelle: Geschäftsberichte der beiden Pfandbriefinstitute.
34 Quelle: BAK economic intelligence (2022), Ein volkswirtschaftliches Portrait der Pensionskassen, Studie im Auftrag von ASIP.
35 Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS). Seite 23 von 29