Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 29 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Bundesverfassung (Bundeskompetenz i.S. Erdbebenvorsorge)
Mehrere Schweizer Erstversicherer haben deshalb eine Limitierung der gewährten Erdbebendeckung eingeführt (beispielsweise auf CHF 1 Mia. pro Jahr für alle Schadenfälle zusammen), um das Risiko für die Versicherung berechenbar zu halten. Diese versicherungstechnisch nachvollziehbare Limitierung wird von den Versicherern auch darum angewendet, weil Erdbeben ein klassisches Kumulrisiko darstellen und durch ein einzelnes Ereignis enorme Schäden verursacht werden können. Das gesamte Schadenpotential ist schwierig zu prognostizieren und der Versicherer will und muss seine vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen können. Das bedingt, dass jederzeit genügend Kapital verfügbar sein muss.
Dem Rückgang der Prämieneinnahmen durch den Wegfall von bisherigen Produkten gegenüberzustellen sind zu erwartende Prämieneinnahmen mit neuen oder bestehenden Produkten. Diese neuen Erdbebenversicherungsprodukte, z.B. für die Versicherung des Beitrags von 0,7% aus der Eventualverpflichtung, oder für einen Ausbau der bestehenden Versicherungsprodukte, wie Betriebsunterbruch, Mietzinsausfall oder Hausrat und Geschäftsinventar könnten Wegfall der Prämien für die Erdbebenversicherung von Gebäuden zumindest teilweise kompensieren oder sogar übersteigen. Die Produkte der Versicherer, zusammen mit der Kapazität der Eventualverpflichtung ergänzen sich und würden die finanzielle Vorsorge von Privaten, Unternehmen und Gemeinden und Kantonen in der Schweiz auf ein mit der Deckung für die übrigen Elementarschäden vergleichbares Niveau bringen. Eine quantitative Einschätzung über die zu erwartenden Prämieneinnahmen unter dem vorgeschlagenen System ist gegenwärtig nicht zuverlässig möglich, u.a. da die Details auf Gesetzesstufe noch nicht geklärt sind. Generell lässt sich aber festhalten, dass auch zusammen mit der vorgeschlagenen Finanzierungslösung, wegen der aktuell geringen Marktdurchdringung, ein Potential für komplementäre private Rück- und Erstversicherungslösungen besteht.
Versicherungen sind zudem auch im Hypothekarmarkt tätig und hatten per Ende 2021 mit einem Volumen von CHF 38,2 Mia.31 einen Marktanteil von 3,5 % am inländischen Hypothekarmarkt. In diesem Bereich sind die Versicherungen denselben Risiken ausgesetzt wie die Banken (siehe unten).
3.3.3 Banken und Pfandbriefinstitute
Mit der vorgeschlagenen Umsetzung der Motion 20.4329 kann indirekt auch das Erdbebenrisiko der Banken reduziert werden. Dieses Risiko ist erheblich, jedoch im Vergleich zu jenem der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern insgesamt deutlich kleiner. Die Banken sind in den allermeisten Fällen als Gegenpartei in Hypothekarverträgen im Umfang der ausstehenden Hypotheken ebenfalls einem Erdbebenrisiko ausgesetzt. Per Ende 2022 waren in der Schweiz insgesamt Hypotheken im Umfang von rund CHF 1'152 Mia.32 ausstehend (bzw. durchschnittlich rund CHF 425'000 pro versichertes Gebäude). Der Gebäudeversicherungswert aller Immobilien und damit der Neuwert aller Liegenschaften in der Schweiz war mit rund CHF 3'400 Mia. zum gleichen Zeitpunkt deutlich höher. Die mögliche Gefahr für Banken besteht v.a. in einem derart heftigen Erdbeben, dass sehr schwere Schäden an Gebäudesubstanzen entstehen oder es gar zu Gebäudeeinstürzen kommt. In diesen Fällen, die bereits ab Magnitude 6 auftreten können, kann das Gebäude seinen Wert als Grundpfand für die hypothekargebende Bank verlieren. Die Bank hätte deshalb im Extremfall keinen verwertbaren Gegenwert zur ausstehenden Hypothek mehr, sollten Zahlungsausfälle auf der Hypothek entstehen. Und Zahlungsausfälle auf Hypotheken von eingestürzten Gebäuden wären kaum vermeidbar, so dass Verluste für die betroffenen Banken resultieren würden. Regional tätige Banken können dabei proportional stärker dem Erdbebenrisiko ausgesetzt sein als landesweit tätige Hypothekarbanken, bei denen automatisch eine gewisse Diversifikation des Erdbebenrisikos über alle Hypotheken stattfindet. Einzelne Banken bieten im Zusammenhang mit Immo-
31 Quelle: FINMA Versicherer-Report 2021, (per Juni 2023), abrufbar unter: Versicherer-Report 2021.
32 Quelle: SNB Datenportal, (per Juni 2023), abrufbar unter: Datenportal SNB. Seite 22 von 29