Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 29 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Bundesverfassung (Bundeskompetenz i.S. Erdbebenvorsorge)

- Bauweise von Gebäuden: Die Bauweise von Gebäuden ist ein vom Menschen beinfluss-

barer Faktor. Da moderne Baunormen zur Erdbebensicherheit erst 1989 in der Schweiz eingeführt wurden und erst ab deren Aktualisierung in 2003 breit angewandt wurden, weist heute die Mehrzahl der bestehenden Bauten und Anlagen in der Schweiz eine unbekannte Erdbebensicherheit auf. Weiterhin können Bauten trotz Anwendung der Baunormen bei Erschütterungen substantiell bis total beschädigt werden. Erdbebensicheres Bauen schützt deshalb nicht absolut vor Vermögensschäden. Die Bauten, welche nach Norm gebaut werden, sollten aber nicht einstürzen und dadurch Menschen gefährden. Die durchschnittliche relativ hohe Verletzbarkeit der bestehenden Bauten führt dazu, dass im Ereignisfall erhebliche Schäden zu erwarten sind.

- Beschaffenheit des Untergrunds: Ein weicher Untergrund kann Erdbebenwellen ver-

stärken und so die Wahrscheinlichkeit von Schäden erhöhen. Erdbebenerschütterungen in Ortschaften auf weichen Sedimenten oder in Tälern sowie an Seen können deshalb gemäss SED bis zehnmal stärker ausfallen als an einem Standort auf felsigem Untergrund. Ein Erdbeben der Magnitude 5 kann deshalb an diesen Stellen zu Schäden führen, die andernorts erst ab einer Magnitude 6 zu erwarten wären. Dieser Verstärkungseffekt kann deshalb in einer Risikobetrachtung eine lokal tiefere Gefährdung kompensieren und ist mit der Wertekonzentration auch ein Grund für das höhere Erdbebenrisiko in Städten wie Genf oder Zürich (siehe Abbildung 2).

- Wertekonzentration und Bevölkerungsdichte: Ein Erdbeben in einem relativ dünn be-

siedelten Gebiet, wie zum Beispiel im alpinen Gebiet, ist mit weniger Schäden verbunden als ein vergleichbares Erdbeben in einer stark besiedelten Umgebung. Das Erdbebenrisiko ist deshalb grösser in Gebieten, in denen sich Personen und Werte konzentrieren, obschon diese Gebiete in der Schweiz, mit Ausnahme von Basel, mehrheitlich in den Zonen mit einer tieferen Gefährdung liegen.

Geschätztes Erdbebenrisiko und mögliche Schadenszenarien

Basierend auf den Ergebnissen des Erdbebenrisikomodells in Abbildung 2 konnten erstmals die Folgen von Erdbeben in der Schweiz grob beziffert werden. Über einen Zeitraum von 100 Jahren können Erdbeben in der gesamten Schweiz allein an Gebäuden und ihren Inhalten einen wirtschaftlichen Schaden von 11 bis 44 Milliarden CHF verursachen.

Die grössten Erdbebenrisiken resultieren in den städtischen Gebieten, insbesondere in Basel, Genf, Zürich, Luzern und Bern. Die grössten finanziellen Verluste aufgrund von Gebäudeschäden infolge von Erdbeben sind in den Kantonen Bern, Wallis, Zürich, Waadt und Basel-Stadt zu erwarten. Auf sie entfallen rund die Hälfte der erwarteten finanziellen Verluste. Modellrechnungen des SED haben zudem ergeben, dass bei einer Wiederholung des Basler Bebens von 1356 mit einer Magnitude von 6,6 in der Schweiz mit etwa 3'000 Toten und Gebäudeschäden (ohne Inhalt) im Umfang von ungefähr CHF 45 Milliarden zu rechnen wäre. Die Abbildung 3 und die Tabelle 1 auf Seite 10f zeigen dieses Szenario und seine Folgen, sowie zwei weitere Szenarien für geringere Magnituden.

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