Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 29 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Bundesverfassung (Bundeskompetenz i.S. Erdbebenvorsorge)
1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der vorliegenden Vorlage wird die verfassungsmässige Voraussetzung geschaffen, um die Motion 20.4329 «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» vom 3. November 2020 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) umzusetzen.
1.8 Exkurs: Erdbebenrisiko in der Schweiz
Erdbeben zählen gemäss der Nationalen Risikoanalyse7 des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS neben Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz. Im Vergleich zu anderen Naturgefahren treten sie zwar seltener auf, können aber so hohe wirtschaftliche Schäden verursachen, dass die Volkswirtschaft mittel- und langfristig geschädigt wird.
Generell ist für die finanzielle Vorsorge vor einem Verlust etwa durch eine Naturgefahr der erwartete finanzielle Schaden und somit das Risiko relevant und nicht alleine die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Mit einer Diebstahlversicherung sichert man sich beispielsweise vor einem möglichen finanziellen Verlust im Fall eines Einbruchs ab, auch wenn ein solcher objektiv betrachtet eher unwahrscheinlich ist.8 Der erwartete finanzielle Schaden berücksichtigt das maximale Schadensausmass und die Eintretenswahrscheinlichkeit.
Das Erdbebenrisiko beziffert in Franken die möglichen Auswirkungen von Erdbeben auf Gebäude sowie die damit verbundenen menschlichen und finanziellen Verluste. Es wird durch mehrere Faktoren bestimmt: Die Erdbebengefährdung, die Bauweise der Gebäude, die Beschaffenheit des Untergrunds und vor allem auch die Wertekonzentration und Bevölkerungsdichte. Das Risiko verteilt sich dabei nicht gleichmässig über die Zeit, sondern ist durch seltene, katastrophale Erdbeben dominiert, die meistens ohne Vorwarnung auftreten.9 In diesem Bericht wird der Begriff «Erdbebenrisiko» stets gemäss dieser Definition verwendet.
Faktoren des Erdbebenrisikos gemäss Schweizerischem Erdbebendienst (SED):
Der SED hat im März 2023 erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Modell zur Abschätzung der Erdbebenrisiken in der Schweiz präsentiert, das die folgenden Faktoren nach aktuellem Stand des Wissens berücksichtigt:10
- Erdbebengefährdung: In der Schweiz bebt die Erde gemäss SED durchschnittlich 1'000
bis 1’500-mal pro Jahr, allerdings sind nur ungefähr 20 dieser Beben für die Bevölkerung spürbar. Ab einer Magnitude11 5 ist lokal mit kleinen bis mittleren Gebäudeschäden, unter
7 Quelle: www.babs.admin.ch > Weitere Aufgabenfelder > Gefährdung und Risiken > Nationale Risikoanalyse.
8 Die Wahrscheinlichkeit eines Einbruch- oder Einschleichdiebstahls 2022 war in der Schweiz bei rund 0,9 % (35'732 Einbruch- oder Einschleichdiebstähle auf etwas über 3,8 Mio. Haushalte, beide Angaben gemäss Bundesamt für Statistik BFS).
9 Quelle: Schweizerischer Erbebendienst (SED), abrufbar unter: www.seismo.ethz.ch > Wissen.
10 Siehe auch Homepage SED unter www.seismo.ethz.ch > Wissen.
11 Die Magnitude gibt gemäss SED Auskunft über die während eines Bebens freigesetzte Energie beziehungsweise dessen Stärke. Grundsätzlich gilt: je grösser die Magnitude eines Erdbebens, desto stärker die dadurch ausgelösten Bodenbewegungen. Die Magnitude ist dabei ein logarithmischer Wert. Ein Erdbeben der Magnitude 6 ist deshalb rund 30 Mal stärker als ein Erdbeben der Magnitude 5. Seite 7 von 29