Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 28 Seiten

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Politische Parteien

Die SVP fordert, dass diejenigen, die die Bedarfsabklärungen durchführen, nicht gleichzeitig Leistungserbringer seien, um einen möglichen Missbrauch bei der Beurteilung zu reduzieren.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der SSV weist darauf hin, dass die Gewährung einer Pauschale an eine interkantonal stan- dardisierte und idealerweise aufsuchende und beratende Bedarfsabklärung geknüpft sein müsse.

Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise

Die Paul-Schiller-Stiftung sieht die Steuerung über die Bedarfsabklärung und nicht über die Gewährung bereits im Gesetz festgehaltener Leistungen. SVAT erachtet die Bedarfsabklärung über den Arzt in Zusammenarbeit mit der Spitex, als eine schlanke Variante für die Bedarfser- hebung.

5.7 Andere Modelle

Kantone Die SODK sowie AI, AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, JU, LU, NE, NW, VD, FR, SG, SH, SO,

SZ, TG, VS, ZH, JU, NE und GE sprechen sich dafür aus, eine neue drei- bzw. mehrstufige Betreuungspauschale (z. B. analog zur Hilflosenentschädigung) als Ergänzung der jährlichen EL einzuführen, die auf einer unabhängigen Bedarfsabklärung beruht und monatlich ausbe- zahlt wird. Diese Lösung erachten die Teilnehmenden als sinnvoll, weil es sich bei den Betreu- ungskosten in der Regel um regelmässig anfallende, konstante Ausgaben handelt. Auch sei dieses Modell am besten geeignet, um ein breites und umfassendes Spektrum an Betreuungs- leistungen abzudecken. Es fördere die Selbstbestimmung, weil die EL-Bezügerinnen und - bezüger in der Verwendung der Pauschale frei seien. Zudem sei die Lösung verwaltungsöko- nomisch effizient. Gleichzeitig entfällt mit der Abwicklung über die jährlichen EL die Vorfinan- zierung durch die EL-beziehende Person. AG, AI, BE, GE, LU, NW, SG, SH, SO, UR ZG, ZH sowie die SODK erachten die Mischvariante, bei der Elemente der Mietkosten für altersge- rechte Wohnungen über die jährliche EL und einzelne Betreuungsleistungen über die Krank- heits- und Behinderungskosten abgegolten würden, als zweitbesten Vorschlag, da diese Vari- ante für die Kantone den Vorteil hat, dass sich der Bund zumindest bei den Mietkosten mit 5/8 an der Finanzierung beteiligen würde. Schliesslich entspreche dieses Modell auch der Syste- matik des ELG und bleibe diese damit gewahrt.

Darüber hinaus schlagen BL, BS, GL, GR, FR, SZ, TG, und VS vor, den Kantonen einen allgemeinen Auftrag zu erteilen.

Politische Parteien

SP, SP60+ vertritt die Auffassung, dass ein Pauschalbetrag (Betreuungspauschale) oder Stundenkontingente die Selbständigkeit und -bestimmung besser fördern. Des Weiteren for- dern die SP, SP60+, dass die Kantone ein Angebot an Betreuungsleistungen bereitstellen sol- len, damit Gewähr besteht, dass die vergütbaren Leistungen auch beansprucht werden kön- nen. Berechtigte Personen sollen analog der Prämienverbilligung auf ihre mögliche EL-Be- rechtigung aufmerksam gemacht werden. SP, SP60+ erachten eine Definition von Betreuung als notwendig. Anstelle von Leistungsdefinitionen solle eine zielorientierte Umschreibung der Leistung vorgesehen werden. Einige Teilnehmende verweisen dazu auf die kürzlich in die Ver- nehmlassung gegebene Bestimmung des Kantons Zürich.