Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 28 Seiten

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warten. Die auf Art. 19 Abs. 4 ATSG gestützte Vorschusszahlung hat in der bisherigen Rechts- anwendung keinerlei praktische Bedeutung erlangt, was dem gemäss Rechtsprechung ver- langten hohen Beweisgrad des Nachweises eines Leistungsanspruchs geschuldet sein dürfte3. Viele Betroffene müssen währenddessen von der Sozialhilfe unterstützt werden. Die- ser Missstand zeigt: Es braucht griffigere Vorschussleistungen und eine Vorleistungspflicht gegenüber den Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen (mit Abtretungs- und Rückforderungs- möglichkeit) im Sinne von Art. 70 und Art. 71 ATSG sowie Art. 22 Abs. 2 ATSG.

Entschädigung für Angehörige: UR, SP SGB, Stadt Bern, Alzheimer CH, GerontologieCH, Paul-Schillerstiftung, Swiss

carers fordern eine Entschädigung der Betreuungs- und Pflegeleistungen von Angehörigen (analog dem Assistenzbeitrag in der IV).

3 SK ATSG-Kieser, Art. 19 N 65