Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 28 Seiten
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Politische Parteien
Gemäss der SP, SP60+ deckten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Leistungen nur einen kleinen Teil der notwendigen Leistungen. Insbesondere seien die psycho-sozialen Bedürfnisse nicht ausreichend abgedeckt. Die SVP erachtet es als wichtig, nicht nur finanzielle Anreize für das selbstbestimmte Wohnen anzubieten, sondern auch die sozialen Aspekte zu berücksich- tigten. Weil bauliche Massnahmen die Zustimmung des Vermieters benötigen, stellt die SVP die Vergütung von baulichen Massnahmen bezüglich ihrer Umsetzbarkeit grundsätzlich in Frage.
Die Mitte, die GRÜNEN, SP und SP60+, lehnen das mit dem Vorentwurf des Bundesrates einhergehende Abrechnungsverfahren der Vorfinanzierung über die betroffenen Personen ab. Sollte an diesem Modell (Vergütung einzelner Leistungen über die Krankheits- und Behinde- rungskosten) festgehalten werden, solle ein Abrechnungsverfahren ausgearbeitet werden, welches die finanzielle Sicherheit der EL-Beziehenden nicht gefährde und sicherstelle, dass die Unterstützungsleistungen dem Bedarf entsprechend auch tatsächlich bezogen werden können.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SSV weist darauf hin, dass der Begriff «altersgerecht» nicht synonym sei mit «barriere- frei», sondern breiter verstanden werden müsse und eine Ansprechperson, wie sie in einer Siedlung als Vorhalteleistung enthalten sei, dazu gehöre. Des Weiteren sei der Katalog der Betreuungsleistungen um die Administration, Entlastungsdienste für Angehörige, Beratung und Organisation der Betreuungsleistungen zu erweitern.
Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB und Travail.suisse sprechen sich für eine Betreuungspauschale oder als zweites für das gemischte Modell (Zuschlag für die altersgerechte Wohnung in den jährlichen EL) aus. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Leistungskatalog ist nach Travail.Suisse eindeutig zu eng definiert. Die von Travail.Suisse geforderte Erweiterung des Katalogs entspricht jener von Inclusion Handicap.
Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise
Die Stadt Bern ist der Auffassung, dass der Leistungskatalog um folgende im Berner Modell angelegten und evaluierten Kategorien zu ergänzen sei:
- Teilnahme an sozialen Aktivitäten (z.B. Anlässe, Ausflüge etc.)
- Hilfsmittelfinanzierung entsprechend dem Angebot des Hilfsmittelkataloges der Rheu- maliga
- Hilfe bei der Administration
- Beratung und Hilfe bei der Organisation von Betreuungsleistungen: Ohne diese Unter- stützung und Begleitung bestehe die Gefahr, dass die Kostengutsprachen nicht in An- spruch genommen würden.
- Entlastungsdienst für Angehörige
AlzheimerSchweiz und SRK lehnen die Regelung im Rahmen der Krankheits- und Behinde- rungskosten ab, da bei einer Umsetzung in diesem Bereich mit erheblichen kantonalen Unter- schieden zu rechnen sei und ein vermeidbarer administrativer Aufwand betrieben werden müsse. Deshalb sei eine Umsetzung über die jährlichen EL vorzuziehen. ASPS, Alterspfle- geeinrichtungen erachten das Mietkostenelement im Bereich der Krankheits- und Behinde- rungskosten als Widerspruch zur Gesetzessystematik.