Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 28 Seiten
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Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Die Mehrheit der Städte (somit nicht der ganze SSV) und der SGV sprechen sich für eine mehrstufige Betreuungspauschale aus. Damit werde der Tatsache gerecht, dass sich Betreu- ungsleistungen nicht auf einen abschliessenden Leistungskatalog reduzieren liessen. Gleich- zeitig entfalle damit auch die für die Betroffenen belastende Vorfinanzierung. An zweiter Stelle sei nach dem SSV und dem SGV das gemischte Modell zu wählen. Allerdings müssten ge- mäss den beiden Verbänden die Betreuungsleistungen mit der Vergütung von Beratung und Hilfe bei der Organisation von Betreuungsleistungen erweitert werden.
Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB spricht sich für eine jährliche Betreuungspauschale aus. Auch um die Vorfinanzie- rung der Leistungen zu garantieren. Auch alternativ für das gemischte Modell (Wohnen in den jährlichen EL; Vergütung von Betreuungsleistungen über die Krankheits- und Behinderungs- kosten) allerdings seien die Betreuungsleistungen um Leistungen mit psychosozialen Fakto- ren zu erweitern bzw. zu präzisieren.
Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise AlzheimerSchweiz ASPS, die Alterspflegeeinrichtungen, Artiset, Artiset ZH, CRS, CIPA curaviva, GerontologieCH, LOS, Paul-Schiller-Stiftung, PINK CROSS, queerAltern, Pro
Senectute, SVAT, Berfusverband Sozialbegleitung, Spitex, SRK, SODK, KKAK favorisie- ren eine Lösung über die jährlichen Ergänzungsleistungen mit einer Betreuungspauschale. Damit würden gleich zwei Problematiken entschärft: Sowohl der Nichtbezug eigentlich benö- tigter Leistungen (wegen Vorschusspflicht und Unsicherheit der Anerkennung) als auch die aufwändige Kontrolle am Jahresende. Weiter würde es zusätzlichen Spielraum für individuelle Lösungen schaffen. Verschiedene Vernehmlassungteilnehmende schlagen vor, dies mittels Stundenkontingenten umzusetzen. Als zweitbesten Vorschlag beurteilen diese Organisatio- nen das gemischte Modell, das einen Zuschlag für eine altersgerechte Wohnung in der jährli- chen EL und die Vergütung von Betreuungsleistungen in den Krankheits- und Behinderungs- kosten vorsieht. Gleichzeitig dürfe die Finanzierung nicht als Grund herangezogen werden, eine sachlich überzeugende Lösung zu verwerfen. Auch verweisen sie auf die Problematik der Vorfinanzierung und des geringeren Verwaltungsaufwandes dieser Lösung.
LOS, PINK CROSS, queerAltern, Dialogai schlagen vor, nur eine allgemein formulierte Be- stimmung ins Gesetz aufzunehmen und die einzelnen Leistungen in der Verordnung festzu- halten.
Die Paul-Schiller-Stiftung regt an, die Kantone gesetzlich (Art. 16) zu verpflichten, ein Ange- bot an guter Betreuung zu garantieren analog dem Impulsprogramm für Kinderbetreuung.
Der Berufsverband Sozialbegleitung weist darauf hin, dass hauswirtschaftliche Leistungen nicht nur durch die Pflege (Spitex) sondern auch von nicht-pflegerischen Organisationen (AG, GmbH) erbracht werden können. Dies sei nicht mehr zeitgemäss und sollte bereits auf Stufe Bund geregelt werden. In diesem Sinne argumentieren auch LOS, PINK CROSS, queerAl- tern, dass auch nicht institutionalisierte Leistungserbringer anerkannt sein sollten.
WoBe beantragt den Tarif für betreutes Wohnen in Familien auf 165 Franken zu erhöhen, sowie den Spitex-Tages-Selbstbetrag auch in der Wohnform ‘Betreutes Wohnen in privaten Haushalten’ mittels der EL zu finanzieren.