Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 28 Seiten
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Durchführungsstellen, Organisationen und interessierte Kreise
Sämtliche Teilnehmenden begrüssen die Stossrichtung der Vorlage, bemängeln jedoch den Ausschluss von Personen mit EL zur IV und äussern grundsätzliche Kritik an der Ausgestal- tung des Modells, insbesondere müsse der psychosoziale Aspekt ausgebaut werden und die Vorfinanzierung durch die Versicherten im vorgeschlagenen Modell geändert werden.
Die KKAK begrüsst die Vergütung von Betreuungsleistungen bei der EL, allerdings sei das Konzept wenig überzeugend insbesondere die einseitige Finanzierung durch die Kantone. Die SODK, Agile, avanti donne, Graap, inclusion handicap, inclusione handicap ticino, in- sieme schweiz, Procap, fragile, Pro Mente Sana, Pro Infirmis, Inviedual, Schweizer Pa-
raplegiker Vereinigung, SBb, SGB-FSS, SBLV, IGAB ,AlzheimerSchweiz, Artiset, Artiset
ZH, ASPS, Alterspflegeeinrichtungen, GerontologieCH, SBSB (Berufsverband Sozialbe- gleitung), wobe, IGAB, SRK, Spitex, SpitexLU, Paul Schiller Stiftung begrüssen die Vor- lage, die deutliche Verbesserungen bringe und Heimeintritte hinausschieben könne. Dass die Leistungen nicht an eine Wohnform gebunden sei, stärke auch bei Betreuungsbedarf die Wahlfreiheit. Allerdings seien Struktur- und Alltagshilfen sowie der psychosoziale Aspekt der Betreuung in der Vorlage deutlich unterfinanziert. Zudem kritisieren sie auch die Vorfinanzie- rung der Leistungen durch die Bezügerinnen und Bezüger. SODK, Agile, avanti donne,
Graap, inclusion handicap, inclusione handicap ticino, insieme schweiz, Procap, fragile,
Pro Mente Sana, Pro Infirmis, Inviedual, Schweizer Paraplegiker Vereinigung, SBb, SGB-FSS, SBLV bemängeln, dass die Vorlage Menschen mit einer IV-Rente ausschliesst. Die SODK fordert zudem anstelle der Finanzierung einzelner bestimmter Betreuungsleistungen eine (mehrstufige) Betreuungspauschale in den jährlichen Ergänzungsleistungen. Das SRK unterstreicht, dass die Leistungen niederschwellig zugänglich sein müssten. Es sei bekannt, dass viele Menschen EL nicht beanspruchten, weil die Hürden zu hoch seien. Die Stadt Bern begrüsst die Vorlage und ist erfreut, dass sie weitgehend dem Berner Modell entspricht. Sie unterstützt aus fiskalpolitischen Gründen explizit das vorgeschlagene Modell, welches die Be- treuungsleistungen in den Krankheits- und Behinderungskosten regelt. LOS, PINK CROSS, queerAltern begrüssen sehr, dass Betreuung geregelt wird und sie wohnformunabhängig ausgestaltet worden ist. Die fehlenden psychosozialen Aspekte in der Vorlage würden sich für LGBTIQ-Menschen besonders stark auswirken, da sie häufig unter Ausgrenzung litten und im Alter häufiger isoliert und allein seien als andere. Pro Senectute streicht das breite Betreu- ungsverständnis, die wohnformunabhängige Lösung sowie die Unabhängigkeit von der Hilflo- senentschädigung als wichtige Elemente der Vorlage heraus. Pro single Schweiz begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Autonomie älterer Menschen zu fördern. Dies entspricht den Bedürfnissen alleinlebender Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt führen und erst fremde Hilfe annehmen, wenn diese unvermeidbar ist. Der SVAT (Schweizerische Verband der Akti- vierungsfachfrauen/-männer) begrüsst die Vorlage, verweist aber auf Anpassungsbedarf. Ähn- lich äussern sich Swiss Carers, die der Vorlage zustimmen allerdings erhebliches Verbesse- rungspotential für hilfsbedürftige Menschen und ihre Angehörigen orten. Die Zürcher Se- nior:innen begrüssen den Gesetzesentwurf, der den Leistungsbezug im angestammten Zu- hause ermöglicht und die Leistungen zwischen den Kantonen harmonisiert. Santésuisse äus- sert sich lediglich zu Art. 21b n ELG.