Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/48: Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV · 28 Seiten
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Den Zuschlag für ein Zimmer für die Nachtassistenz wurde von den Kantonen, die sich dazu geäussert haben unterstützt. Allerdings erachten LU, SZ, NW, GL, AI, AR, BL, GR, TG, FR, NW, JU die IV als das richtige Gefäss für diese Regelung und verlangen daher die Streichung der Bestimmung. AG, AR, BS, FR, GE, SH, ZH die Beträge als zu tief qualifiziert.
Die Änderung zur Aufteilung des Rollstuhlzuschlages wird von den Kantonen, die sich dazu äussern, befürwortet. Einige (AG, BL, BS, JU, NW, SO, ZH, SH, GE) sind der Auffassung, dass dieser pro Person und nicht pro Haushalt gewährt werden soll.
Politische Parteien
Die Mitte begrüsst die beantragten Änderungen im Grundsatz, mit diesen könne dem Bedürf- nis von betroffenen Personen, länger im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben, besser Rech- nung getragen werden. Gleichzeitig würden die beantragten Massnahmen zu Einsparungen für die Betroffenen sowie für die öffentliche Hand führen. Die GRÜNEN begrüssen, dass die vorgeschlagene Finanzierung eines Teils der Betreuungskosten – zumindest für EL-Bezü- ger*innen – wohnformunabhängig übernommen werden soll. Damit die Leistungen vorfinan- ziert sind, sprechen sich die GRÜNEN allerdings für eine eigenständige, jährliche Betreuungs- pauschale aus. Die SP befürwortet die Umsetzung der Motion. Der Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter werde damit anerkannt. Hervorzuheben sei die Entkoppelung der Betreu- ung von der Hilflosigkeit und die wohnformunabhängige Ausgestaltung der Vorlage. Allerdings sieht sie grossen Anpassungsbedarf bei der Vorlage. Die SP60+ begrüsst den Vorschlag des Bundesrates. Allerdings müssten nach ihr auch Personen ohne EL-Anspruch Betreuungsleis- tungen vergütet erhalten. Die SVP ist grundsätzlich einverstanden mit der Stossrichtung der Vorlage. Durch Massnahmen für das betreute Wohnen im Alter könnten die hohen Kosten für stationäre Betreuung erheblich reduziert werden, was wiederum zu einer Entlastung der Ge- samtgesundheitskosten führe. Die FDP begrüsst die geplante Gesetzesänderung im Westli- chen und fordert den Bundesrat auf, die Kosten der verschiedenen Wohnformen angemessen zu evaluieren und gezielte, auf die Bedürfnisse ausgerichtete Hilfen vorzusehen. Die FDP un- terstreicht zudem die die Verantwortung der Kantone, wenn es darum geht, die Inanspruch- nahme des betreuten Wohnens zu fördern.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SSV und der SGV sind erfreut, dass der Bundesrat mit dieser Vorlage den Handlungsbe- darf im Bereich Betreuung im Alter anerkennt. Die Betreuung im Alter ist für die Städte ein sehr wichtiges Thema, da von einem zunehmenden Anteil älterer Personen ausgegangen werden muss, der keine Angehörigen hat oder keine, die nahe genug wohnen, um Hilfe und Betreuung zu übernehmen. Allerdings lehnen sie die Finanzierung über die Kantone ab und sprechen sich auch für eine Betreuungspauschale aus. Die SAB begrüsst die Anerkennung des Woh- nens für EL-Beziehende. Für sie ist besteht noch grosser Handlungsbedarf im Umgang mit dem demographischen Wandel, darin ist diese Gesetzesanpassung zu begrüssender ein Bau- stein.
Verbände der Wirtschaft
Der SAV, SGB und Travail.Suisse begrüssen die Vorlage. Der SAV geht davon aus, dass die geplante Änderung einerseits kostendämmend wirkt und anderseits dem Bedürfnis der betagten Menschen, möglichst lange in einer eigenständigen Wohnform zu bleiben, Rechnung trägt. Der SGB ist der Auffassung, der Bundesrat anerkenne damit den Handlungsbedarf bei der Betreuung im Alter. Für Travail.Suisse gehört die Frage des selbständigen Wohnens zu einem würdigen Leben nach Ende des Erwerbslebens oder bei Invalidität.