Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 26 Seiten
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vollständigen Erfüllung ihrer ordentlichen Zivildienstpflicht eine jährliche Einsatzpflicht haben, wird der Rückgang im Verwaltungsaufwand erst mehrere Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung spürbar sein. Die Personalausgaben des Bundesamtes für Zivildienst sind zu gegebener Zeit verhältnismässig zu reduzieren. Dieser Abbau über mehrere Jahre kann durch natürliche Fluktuation bzw. durch Befristung von Anstellungen vollzogen werden. Gemäss aktueller Schätzung des WBF/ZIVI ist voraussichtlich ab 2031 mit einem Abbau von jährlich je CHF 140 000 / 1 FTE in den Jahren 2031 bis 2034 auszugehen, was kumuliert in den vier Jahren 1,4 Mio. CHF ausmachen wird.
4.1.3 Auswirkungen auf die Bestände der Armee
Die Auswirkungen der Änderung des ZDG auf die Armeebestände sind weder in Bezug auf Zahlen noch auf verfügbare Profile im Sinne von Kompetenzen und Erfahrungen prognostizierbar. Die Gründe dafür sind in Ziffer 2.1.5 dargestellt.
4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Wenn weniger Personen zum zivilen Ersatzdienst zugelassen werden, wird die Anzahl der insgesamt pro Jahr geleisteten Zivildiensttage zurückgehen. Dies wird in einigen Tätigkeitsbereichen53 mit einem Rückgang entsprechender Einsätze zugunsten von Kantonen und Gemeinden, urbanen Zentren, Agglomerationen und Berggebieten verbunden sein. Mit Blick auf den Zweck des zivilen Ersatzdienstes und die Erforderlichkeit der Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht, ist dies jedoch hinzunehmen.
4.3 Auswirkungen auf Volkswirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
Wer einen länger dauernden zivilen Ersatzdienst leistet ist vermehrt von seinem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz abwesend als der Soldat, der Militärdienst leistet, und belastet damit die Volkswirtschaft und die Erwerbsersatzordnung zusätzlich. Diese Mehrbelastung nimmt ab, wenn die Umsetzung der sechs Massnahmen dazu führt, dass künftig weniger Personen zivilen Ersatzdienst leisten. Dies führt zu einer Entlastung der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden. Soweit die Regeln zur Abfolge der Einsätze an den Dienstleistungsrhythmus der Armee angeglichen werden, kann auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber und die berufliche Ausbildung der Zivildienstpflichtigen künftig nicht mehr im selben Masse Rücksicht genommen werden. Dies ist jedoch im Sinne der Gleichwertigkeit von Militär- und Zivildienst zumutbar.
Abhängig von den tatsächlichen Auswirkungen der Änderung des ZDG auf die Anzahl der Zulassungen, die zu leistenden Diensttage und in der Folge der Anzahl der Zivildienstpflichtigen stehen längerfristig weniger Personen und weniger Diensttage zur Verfügung zur Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft, für welche schon heute Personalressourcen fehlen oder nicht ausreichen. Mit Blick auf den Zweck des zivilen Ersatzdienstes und die Erforderlichkeit der Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht, ist dies jedoch hinzunehmen.
53 Betroffene Tätigkeitsbereiche können insbesondere der der Umwelt- und Naturschutz, das Sozialwesen, das Schulwesen und die Landwirtschaft sein.