Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 26 Seiten

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4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

4.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Im Budget 2024 und Finanzplanjahr 202549 wird mit 6500 Zulassungen pro Jahr gerechnet. Für die Finanzplanjahre ab 2026 wird das Inkrafttreten der Änderung des ZDG per 01.01.2026 und ein Rückgang der Zulassungen auf 4000 Personen pro Jahr angenommen, auch wenn eine zuverlässige Aussage über den tatsächlichen Effekt der vorliegenden Gesetzesänderung auf die Anzahl der Zulassungen nicht möglich ist.50 Auf Grundlage dieser Annahme ist – ohne dass dazu Erfahrungswerte bestehen würden – mittelfristig ein Rückgang der geleisteten Zivildiensttage von circa 1,83 Millionen im Jahr 2026 auf circa 1,67 Millionen Diensttage im Jahr 2030 möglich. Dies würde einem Rückgang auf die Anzahl der im Jahr 2019 geleisteten Diensttage entsprechen (1,66 Mio.). Aufgrund dieser Plandaten ist mittelfristig mit verminderten Einnahmen des Bundes aus der Abgabe der Einsatzbetriebe zu rechnen. Für das Finanzplanjahr 2027 wird ein Ertrag in Höhe von rund 34 Millionen Franken erwartet, was im Vergleich mit dem Voranschlag 2024 einen Rückgang um rund 2 Millionen Franken bedeutet. In der Folge wird mit dem Rückgang der geleisteten Diensttage der jährliche Ertrag weiter sinken. Bei den Bruttokosten pro geleistetem Zivildiensttag wird mit einem Planwert von rund 24 Franken mittelfristig keine wesentliche Veränderung erwartet. Die tiefere Anzahl Zivildienstleistende führt indes auch bei konstanten Bruttokosten pro Zivildiensttag zu einem Rückgang des Funktionsaufwandes des ZIVI, insbesondere im Bereich des Personalaufwandes (siehe 4.1.2).

Im Ausbildungsbereich werden geringere Zulassungszahlen ab 2026 und in der Folge ab 2030 ein Rückgang der Anzahl an Zivildienstpflichtigen mittelfristig eine leichte Aufwandreduktion mit sich bringen. Für das Finanzplanjahr 2026 wird mit rund 63 000 Ausbildungstagen gerechnet und empirisch ein Rückgang auf rund 58 000 Ausbildungstage im Jahr 2030 erwartet.51

Ein Rückgang bei den geleisteten Zivildiensttagen wird mittelfristig auch zu einer Entlastung bei der Erwerbsersatzordnung EO und der Militärversicherung MV führen. Der Umfang ist allerdings nicht zu quantifizieren, insbesondere weil die Rückgänge beim Zivildienst zugunsten von Diensttagen in der Armee vorgesehen sind und da (wie in 2.1.5 und 4.1.3) dargestellt die Änderungen auf die Armeebestände nicht näher prognostizierbar sind und weil keine Annahme getroffen werden kann, wieviele Diensttage die Zivildienstleistenden künftig im Durchschnitt verfügt erhalten52.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Ein Rückgang der Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst reduziert mittelfristig den Aufwand in der Einführung und der Ausbildung der Zivildienstpflichtigen. Im Weiteren reduziert sich mittelfristig auch der Aufwand für die Betreuung der Zivildienstpflichten, weil die Anzahl der Personen und auch die Anzahl der insgesamt pro Jahr geleisteten Diensttagen geringer sein werden als heute. Da die zugelassenen Personen bis zur

49 Siehe VA2024/IAFP2025-2027 des Bundesamtes ZIVI (VE 735), https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/finanzberichterstattung/finanzberichte/budget.html

50 Siehe 2.1.4

51 Auf eine frankenmässige Bezifferung wird verzichtet, da die Ausbildungskurse 2028/2029 beschaffungsrechtlich neu auszuschreiben und zu vergeben sind, mit zurzeit nicht bekannten Konditionen.

52 Heute leisten die ZDP im Durchschnitt 285 Tage; dieser Wert wird steigen, wenn alle mindestens 150 Diensttage leisten werden.