Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 26 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Unverändertes Bestehen problematischer Realitäten beim zivilen Ersatz-
dienst
Drei bereits in der Botschaft des Bundesrates vom 20. Februar 20193 zur Änderung des Zivildienstgesetzes als problematisch erkannte Realitäten beim zivilen Ersatzdienst bestehen unverändert. Diese sind:
─ die hohe Zahl der Militärdiensttauglichen, die aus der Militärdienstpflicht entlassen werden, um zivilen Ersatzdienst zu leisten (siehe nachfolgend Ziff. 1.1.1);
─ die hohe Zahl der Armeeangehörigen, die ein Gesuch um Zulassung zum zivilen Ersatzdienst stellen, nachdem sie bereits einen wesentlichen Teil ihrer Militärdienstpflicht in der Armee geleistet haben (siehe nachfolgend Ziff. 1.1.2);
─ die hohe Zahl der Armeeangehörigen, die ein Gesuch um Zulassung zum zivilen Ersatzdienst stellen, nachdem sie während der Leistung von Militärdienst zeit- und kostenintensiv Kader- und/oder Fachausbildungen durchlaufen haben und dieses Führungs- und Fachwissen in den Zivildiensteinsätzen zu keiner praktischen Anwendung bringen können (siehe nachfolgend Ziff. 1.1.3).
Diese Realitäten haben im Weiteren – unverändert gegenüber der Ausgangslage zur Botschaft von 2019 - Auswirkungen auf die nach-haltige Alimentierung der Armee mit Militärdienstpflichtigen in genügender Zahl und mit den benötigten Kompetenzen und Erfahrungen und damit auf die Fähigkeit der Armee zur Auftragserfüllung.
1.1.1 Unverändert hohe Zahl der Militärdiensttauglichen, die zum zivilen Ersatz-
dienst zugelassen werden
Die Zahl der jährlichen Zulassungen zum zivilen Ersatzdienst bleibt hoch, ohne wesentliche Veränderung gegenüber der Ausgangslage zur Botschaft vom 20. Februar 20194.
3 BBl 2019 2459
4 BBl 2019 2459