Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 26 Seiten
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à 19 Tagen; exklusive Durchdiener), ergibt sich folgendes Bild: Circa 42 % der Armeeangehörigen wurden vor Abschluss des ersten WK zugelassen, ca. 23 % nach dem ersten WK, ca. 17 % nach dem zweiten WK, ca. 10 % nach dem dritten, ca. 5 % nach dem vierten, ca. 3 % nach fünf und mehr WK. Die Mehrheit dieser Armeeangehörigen wurde also vor respektive nach dem ersten WK zugelassen.
Geht man anstelle der absolvierten WK von der Anzahl geleisteter Ausbildungstage der Armee aus (unter Berücksichtigung aller militärischen Grade und Dienstmodelle), dann zeigt sich folgendes Bild: Zum Zeitpunkt der Zulassung hatten im Jahr 2022 ca. 3 % der Armeeangehörigen weniger als 124 Ausbildungstage der Armee geleistet, ca. 16 % mehr als 124 Diensttage, ca. 23 % mehr als 145 Diensttage, ca. 17 % mehr als 164 Diensttage, ca. 13 % mehr als 183 Diensttage, ca. 7 % mehr als 202 Diensttage, ca. 3 % mehr als 221 Diensttage und ca. 18 % mehr als 240 Diensttage.
Bei 1719 in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 verfügten Zulassungen zum Zivildienst wurde das Zulassungsgesuch nach bestandener RS gestellt (davon von 6 Frauen). Davon hatten 15 ihre Ausbildungsdienstpflicht in der Armee vollständig erfüllt.