Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 26 Seiten
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1.1.3 Unverändert hohe Zahl der Armeeangehörigen mit militärischer Kader-
und/oder Fachausbildung, die ein Gesuch um Zulassung zum zivilen Er-
satzdienst stellen
Es besteht eine unverändert hohe Zahl an Armeeangehörigen, die ein Gesuch um Zulassung zum zivilen Ersatzdienst stellen, nachdem sie während der Leistung von Militärdienst zeit- und kostenintensiv Kader- und/oder Fachausbildungen durchlaufen haben und dieses militärische Führungs- und Fachwissen in den Zivildiensteinsätzen zu keiner praktischen Anwendung bringen können.
Im Vergleich zur Ausgangslage der Botschaft vom 20. Februar 201911 gingen 2022 zwar weniger Offiziere, höhere Unteroffiziere und Unteroffiziere aus der Armee in den Zivildienst ab, doch bleibt die jährliche Zahl an wechselnden Kader in absoluten Ziffern hoch (2022: 58 Offiziere, 37 höhere Unteroffiziere und 240 Unteroffiziere; Total im Zeitraum 2019 bis und mit 2022: 212 Offiziere, 172 höhere Unteroffiziere und 1014 Unteroffiziere).
Unverändert zahlreich sind Abgänge zum zivilen Ersatzdienst von Armeeangehörigen, die eine funktionsspezifische Fachausbildung in der Armee durchlaufen haben. 2022 schieden beispielsweise 14 Einheitsfeldweibel (12 Hauptfeldweibel, 2 Feldweibel), 21 Einheitsfouriere, 26 Truppenköche und 66 Motorfahrer aus der Armee aus, um Zivildienst zu leisten. Weiterhin verlassen auch Ärzte und Militärarzt-Anwärter die Armee zum Zivildienst12; 2022 erfolgten beispielsweise 8 Übertritte.
11 BBl 2019 2459
12 In den Jahren 2020 bis 2022 setzten 68 Pflichtenhefte in insgesamt 50 Einsatzbetrieben ein Medizinstudium voraus. In diesem Zeitraum wurden auf 63 dieser Pflichtenheften total 18 809 Zivildiensttage geleistet (auf fünf Pflichtenheften erfolgten keine Einsätze).