Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/86: Änderung des Zivildienstgesetzes · 26 Seiten

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mit den zur Auftragserfüllung notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen im Speziellen.

Der Zivildienst ist zwar nur einer der Faktoren, die Auswirkungen haben auf die Alimentierung der Armee und damit auf deren Fähigkeit, die geforderten sicherheitspolitischen Leistungen zu erbringen. Unverändert gegenüber der Ausgangslage der Vorlage von 2019 trägt die Realität beim zivilen Ersatzdienst jedoch wesentlich dazu bei, dass die jährlichen Gesamtzahlen der Abgänge von ausgebildeten Armeeangehörigen aus Formationen der Armee deutlich höher liegen als der mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) vorgesehene Planwert von 1,5 Prozent.

Der Wechsel zum zivilen Ersatzdienst von Armeeangehörigen nach bestandener RS, von Kader und Fachspezialisten beeinträchtigt den geordneten, effektiven und effizienten Ausbildungsbetrieb und damit die Fähigkeit der Armee zur Auftragserfüllung. Die finanziellen Auswirkungen dieser Abgänge sind erheblich, insbesondere unter Berücksichtigung der von der Armee getätigten und von den Steuerzahlenden finanzierten zeit- und kostenintensiv vermittelten Ausbildungsinvestitionen in Führungs- oder Fachwissen und -können.25

Der Abgang von Ärzten und Militärarzt-Anwärtern der Armee zum zivilen Ersatzdienst verschärft das Problem der ungenügenden Verfügbarkeit von Medizinalpersonen in der Armee, insbesondere in der Truppe und in den Rekrutierungszentren.26

Der Bericht des Bundesrates gemäss Artikel 149b des Militärgesetzes vom 2. Juni 2023 zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee27 legt dar, dass die Alimentierung der Bestände insbesondere bei der Miliz für die Armee weiterhin eine Herausforderung darstellt. Während der Umsetzung der WEA ergriff die Armee Massnahmen, um die Alimentierung zu verbessern. Diese umfassten unter anderen die verbesserte Vereinbarkeit von Militärdienst und Privatleben, die Flexibilisierung von Rekrutierung und Beginn des Militärdienstes oder eine verbesserte Kommunikation und Information. Abgänge aus der Armee – insbesondere in den zivilen Ersatzdienst –, gesellschaftliche Veränderungen sowie Schwierigkeiten, ausreichend qualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten zu rekrutieren, führen dazu, dass die Alimentierungsproblematik auch nach der WEA weiter bestehen bleibt.

1.4 Abgrenzung zu laufenden Rechtsetzungsvorhaben

Der Handlungsbedarf für Änderungen im Zivildienstgesetz zur Wahrung und Durchsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass keine freie Wahl zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht, ist – wie bei der Vorlage von 2019 – weiterhin gegeben. Dieser Zweck ist verschieden vom Zweck laufender mittel- oder langfristiger Rechtsetzungsvorhaben und daher eigenständig zu verfolgen.

25 Siehe für das Jahr 2021 die Berechnungen in der Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 2022 zur Interpellation 22.3171; die der Armee entstandenen geschätzten Kosten für die 1978 Armeeangehörigen, die nach der RS von der Armee in den Zivildienst abgingen, beliefen sich auf 69 Millionen Schweizer Franken. Im Jahr 2022 wechselten 2102 Armeeangehörige nach der RS in den Zivildienst. Die geschätzten Kosten beliefen sich auf 74 Millionen Schweizer Franken.

26 Gemäss Angaben des Oberfeldarztes der Armee von Ende Juni 2023 war der Alimentierungsgrad von Medizinalpersonen in der Armee wie folgt: − Truppen Ärzte: Manko von 109 Ärzten (Subaltern), was einem Alimentierungsgrad von ca. 42% entspricht; − Bataillons Ärzte: Manko von 35 Ärzte (Grad Hauptmann), was einem Alimentierungsgrad von ca. 66% entspricht; − Chef Sanitätsdienst grosse Verbände: Hier ist das Manko sehr gering, Alimentierungsgrad beinahe 100%; − Rekrutierungsärzte: Manko von 121 Ärzten, was einem Alimentierungsgrad von ca. 20% entspricht.

27 BBl 2023 1453