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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten
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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen
Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte
Rechtsträger der gleichen Beherrschung unterliegen. Für diesen Zweck umfasst Beherrschung unmittelbares oder mittelbares Eigentum an mehr als 50 Prozent der Stimmrechte und des Wertes eines Rechtsträgers.
5. Der Ausdruck „Steueridentifikationsnummer“ bedeutet die Identifikationsnum-
mer eines Steuerpflichtigen (oder die funktionale Entsprechung, wenn keine Steueridentifikationsnummer vorhanden).
6. Der Ausdruck „Zweigniederlassung“ bedeutet eine Einheit, ein Geschäft oder ein
Büro eines meldenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen, die bzw. das nach den Regulierungsvorschriften eines Staates als Zweigniederlassung gilt oder nach dem Recht eines Staates aus Regulierungssicht auf sonstige Weise von anderen Büros, Einheiten oder Zweigniederlassungen des meldenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen getrennt ist. Alle sich im selben Staat befindenden Einheiten, Geschäfte und Büros eines meldenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen werden als eine einzige Zweigniederlassung behandelt.
Abschnitt V: Wirksame Umsetzung
Ein Staat muss über entsprechende Vorschriften und Verwaltungsverfahren verfügen, um die wirksame Umsetzung und die Einhaltung der oben aufgeführten Melde- und Sorgfaltsverfahren zu gewährleisten.