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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten
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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen
Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte
C. Relevante Transaktion
1. Der Ausdruck „relevante Transaktion“ bedeutet
a. ein Tauschgeschäft und
b. eine Übertragung von relevanten Kryptowerten.
2. Der Ausdruck „Tauschgeschäft“ bedeutet
a. einen Tausch zwischen relevanten Kryptowerten und Fiat-Währungen und
b. einen Tausch zwischen einer oder mehreren Arten relevanter Kryptowerte.
3. Der Ausdruck „meldepflichtige Einzelhandelszahlungstransaktion“ bedeutet eine
Übertragung von relevanten Kryptowerten als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen im Wert von über 50 000 USD.
4. Der Ausdruck „Übertragung“ bedeutet eine Transaktion, bei der ein relevanter
Kryptowert von einer oder an eine Kryptowertadresse eines Kryptowert-Nutzers oder von einem oder auf ein Kryptowertkonto eines Kryptowert-Nutzers übertragen wird und die Kryptowertadresse oder das Kryptowertkonto nicht vom meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen für diesen Kryptowert-Nutzer geführt wird, wenn der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen anhand seines Kenntnisstands zum Zeitpunkt der Transaktion nicht feststellen kann, dass es sich um ein Tauschgeschäft handelt.
5. Der Ausdruck „Fiat-Währung“ bedeutet die offizielle Währung eines Staates, die
von einem Staat oder der Zentralbank oder Währungsbehörde eines Staates in Form von Banknoten oder Münzen oder in verschiedenen digitalen Formen, einschliesslich Bankreserven und digitaler Zentralbankwährungen, ausgegeben wird. Der Ausdruck umfasst auch Geschäftsbankgeld und E-Geld-Produkte (einschliesslich spezifizierter E-Geld-Produkte).
D. Meldepflichtiger Nutzer
1. Der Ausdruck „meldepflichtiger Nutzer“ bedeutet einen Kryptowert-Nutzer, der
eine meldepflichtige Person ist.
2. Der Ausdruck „Kryptowert-Nutzer“ bedeutet eine natürliche Person oder einen
Rechtsträger, die bzw. der Kunde eines meldenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen zum Zwecke der Durchführung relevanter Transaktionen ist. Eine natürliche Person oder ein Rechtsträger, die bzw. der kein Finanzinstitut und kein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ist und als Kryptowert-Nutzer zugunsten oder für Rechnung einer anderen natürlichen Person oder eines anderenVernehmlassung Rechtsträgers als Vertreter, Verwahrer, Bevollmächtigter, Unterzeichner, Anlageberater oder Intermediär handelt, gilt nicht als Kryptowert-Nutzer; stattdessen gilt die andere natürliche Person beziehungsweise der andere Rechtsträger als Kryptowert-Nutzer. Wenn ein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen für einen Händler oder im Auftrag eines Händlers meldepflichtige Einzelhandelszahlungstransaktionen durchführt, muss der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen auch den bei dieser Transaktion als Gegenpartei des Händlers auftretenden Kunden hinsichtlich dieser Transaktion als Kryptowert-Nutzer be-